Navigation überspringen
Potsdam, 21.03.2018

Billige Pflanzenschutzmittel aus Polen können teuer werden

Polnische Pflanzenschutzmittel sind in Deutschland nicht zugelassen. Mal eben ein Pflanzenschutzmittel für den eigenen Garten im Nachbarland kaufen. Vielen ist gar nicht bewusst, dass dies illegal sein kann. Mit der bevorstehenden Gartensaison wird der Zoll bei seinen Kontrollen auch auf Pflanzenschutzmittel achten, teilt der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) mit.

Schon das Mitbringen einer Packung Pflanzenschutzmittel aus dem Nachbarland Polen kann nach dem Pflanzenschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Hinzu kommen die Kosten für die fachgerechte Entsorgung, die gegenüber dem Pflanzenschutzdienst nachzuweisen ist. 

Um die Sicherheit für Anwender und Umwelt zu gewährleiten, regelt das seit 2012 geltende Pflanzenschutzgesetz, wann und wie ein Pflanzenschutzmittel in Deutschland eingesetzt werden darf. Grundsätzlich muss das Pflanzenschutzmittel in Deutschland zugelassen und mit allen geforderten Informationen zur Anwendung in deutscher Sprache versehen sein. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, ein in einem anderen EU-Staat erworbenes Pflanzenschutzmittel im eigenen Garten einzusetzen, selbst wenn dieses im anderen Land für den entsprechenden Bereich zugelassen und geprüft ist. 

Die deutsche Kennzeichnung ist die Grundlage der sachgerechten Anwendung und der Einhaltung der teils sehr umfangreichen Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel. So wird sichergestellt, dass die spezifisch für Deutschland zum Schutz der Natur und der Anwender festgelegten Bestimmungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bekannt sind und eingehalten werden können.

Die einzige Möglichkeit, ein Pflanzenschutzmittel, zum Beispiel aus Polen, in Deutschland einzusetzen, ist die Beantragung einer Parallelhandelsgenehmigung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Diese wird nur erteilt, wenn es in Deutschland ein zugelassenes vergleichbares Pflanzenschutzmittel gibt - das deutsche Mittel gilt dann als Referenzmittel und alle Bestimmungen zur Anwendung müssen in die Kennzeichnung des importierten Mittels einfließen. Auf der Website des BVL werden die Kosten für einen solchen Antrag mit von 200 bis 2.000 Euro angegeben. Unter der zugeteilten Parallelimportnummer darf jedoch nur der Antragsteller dieses Pflanzenschutzmittel importieren und gegebenenfalls nach ausreichender deutscher Kennzeichnung weiterverkaufen.

Potsdam, 21.03.2018

Veröffentlicht von:
MLUL

Info Potsdam Logo 2018-03-21 12:26:51 Vorherige Übersicht Nächste


1157

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkehrsprognose für die Woche vom

Verkehrsprognose für die Woche vom

23. bis 29. März 24.03.26 - Kuhfortdamm Aufgrund von Baugrunduntersuchungen muss der Kuhfortdamm am Samstag den 21.03.2026 zwischen Werderschen Damm und Bahnübergang in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr halbseitig Gesperrt werden. Die Fahrtrichtung ...
Veränderte Abfallentsorgung während der Osterfeiertage

Veränderte Abfallentsorgung während der Osterfeiertage

Termine vor Karfreitag werden vorgezogen, nach Ostermontag nachgeholt 19.03.26 - Durch die Osterfeiertage kommt es zu Änderungen bei der Abfallentsorgung. In der Karwoche, der 14. Kalenderwoche, werden alle Entsorgungstouren jeweils einen Tag vorgezogen. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Entsorgung ...
Verkehrsprognose für die Woche vom 16. bis 22. März

Verkehrsprognose für die Woche vom 16. bis 22. März

Bau- und mögliche Staustellen für die kommende Woche 13.03.26 - Großbeerenstraße Für die Beseitigung von Winterschäden an der Fahrbahn wird die Großbeerenstraße zwischen Horstweg und Wetzlarer Straße tagsüber abschnittsweise halbseitig gesperrt. ...
Brandenburger Straße zwischen Am Bassin und Friedrich-Ebert-Straße.

Brandenburger Straße zwischen Am Bassin und Friedrich-Ebert-Straße.

Nach umfassender Modernisierung fertiggestellt 13.03.26 - Der Abschnitt der Brandenburger Straße zwischen Am Bassin und Friedrich-Ebert-Straße ist nun offiziell als Fußgängerzone freigegeben. Nach rund 14 Monaten Bauzeit – mit jeweils etwa zweimonatigen ...
Baumaßnahmen im Hauptstraßennetz der Stadt Potsdam im Jahr 2026

Baumaßnahmen im Hauptstraßennetz der Stadt Potsdam im Jahr 2026

13.03.26 - Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum sind für die langfristige Erhaltung der Verkehrswege und Versorgungsleitungen einer Stadt notwendig. Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie ...

 
Facebook twitter