Besser mobil. Besser leben. Wetzlarer Straße wird sicherer für Radler
Zweirichtungs-Radweg aufgehoben / Radfahrstreifen markiert / Querungsinsel gebaut
Gemeinsam mit Potsdams Radverkehrsbeauftragten, Torsten von Einem, hat Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, heute den neu angelegten Radfahrstreifen in der Wetzlarer Straße freigegeben. Ergänzend dazu wurde eine Querungsinsel in Höhe der Rampe Wetzlarer Bahn installiert und die notwendigen Änderungen der Beschilderung für die Radwege vorgenommen. Trotz des neuen Radfahrstreifens in Richtung Großbeerenstraße ist das Parken weiter auf beiden Seiten der Wetzlarer Straße möglich.
Bernd Rubelt erklärt: „Auf dem Zweirichtungs-Radweg der Wetzlarer Straße gab es in den vergangenen Jahren vermehrt Unfälle, bei denen Radfahrer, die auf der linken Seite in Richtung Norden unterwegs waren, von abbiegenden Kraftfahrzeugführern übersehen oder erst sehr spät wahrgenommen wurden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit haben wir den Zweirichtungs-Radweg aufgehoben und den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn angelegt, der nun von den Radfahrenden sicher benutzen werden kann.“
Der ehemalige Zweirichtungs-Radweg darf jetzt nur noch in Fahrtrichtung Süden mit dem Fahrrad befahren werden. Der Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene weiße Linie markiert und mit Fahrradpiktogrammen auf der Straße gekennzeichnet. Für Radfahrende auf der Wetzlarer Straße in Richtung Norden ist der Radfahrstreifen nun benutzungspflichtig und darf auch nur von Fahrrädern befahren werden. Kraftfahrzeuge dürfen den Radfahrstreifen nur überqueren, um beispielsweise zu einer Grundstückseinfahrt zu gelangen oder um Parkbuchten zu erreichen. Dabei muss unbedingt Rücksicht genommen werden auf Radfahrer, die auf dem Radfahrstreifen unterwegs sind.
Der Radverkehrsbeauftragte sagt dazu: „Wir appellieren an alle Autofahrer, sich auf die neue Situation einzustellen und das Fahrverhalten entsprechend anzupassen. Besonders wichtig ist, dass beim Überholen der Radfahrenden der notwendige Sicherheitsabstand eingehalten wird und das Halten und Parken auf dem Radfahrstreifen ohne Ausnahme untersagt ist.“
Was ist der Unterschied zu einem Schutzstreifen und warum werden diese Markierungen auf der Fahrbahn angebracht? Der Radverkehr wird in der Landeshauptstadt Potsdam auf unterschiedliche Art und Weise geführt, damit die Radfahrenden sicher und hindernisarm vorankommen. Wenn die räumliche Situation vor Ort eine bauliche getrennte Radverkehrsanlage nicht ermöglicht, werden Markierungen auf der Fahrbahn angebracht. Aber auch die Markierungen auf der Fahrbahn bieten den Radfahrenden Vorteile. Vor allem in Kreuzungsbereichen und bei Grundstückszufahrten gewährleisten Fahrbahnmarkierungen mehr Sicherheit als Radwege, da man durch Autofahrende besser wahrgenommen wird. Auch werden Unfälle zwischen Radfahrenden und Fußgängern bei der Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn vermieden.
Der Schutzstreifen ist im Unterschied zum Radfahrstreifen durch eine gestrichelte weiße Linie markiert und mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Die Schutzstreifen sind für Radfahrende vorgesehen und dürfen nur im Bedarfsfall, zum Beispiel bei der Begegnung von einem Auto und einem Bus, von Kraftfahrzeugen überfahren werden. Dabei dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gefährdet werden. Im Bereich der Schutzstreifen darf nicht geparkt werden; das Halten weniger als drei Minuten ist jedoch erlaubt.
Trotz des neuen Radfahrstreifens ist das Parken in Richtung Großbeerenstraße wieder auf beiden Seiten der Wetzlarer Straße möglich.
Potsdam, 13.06.2019Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
