Bei Straßenbaumaßnahmen im Außenbereich zukünftig keine Beteiligung der Grundstückseigentümer mehr
Bei Straßenbaumaßnahmen sollen für Grundstücke an Straßen, die vollständig im Außenbereich verlaufen, zukünftig keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben werden. So sieht es die Beschlussvorlage für eine geänderte Straßenbaubeitragssatzung vor, welche die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2016 zur Beschlussfassung vorlegt. Unter den Außenbereich fallen alle Straßen und Grundstücke, die nicht durch Bebauungspläne belegt sind und die nicht zu einem zusammenhängend bebauten Ortsteil gehören.
Bei der derzeitigen Rechtslage durch die Straßenbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam müssen Grundstückseigentümer im Außenbereich bei dem Ausbau von Straßen, insbesondere auch beim Bau von Radwegen, zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden. Betroffen sind hiervon überwiegend Landwirte.
Durch Änderung des sogenannten Anlagebegriffes, wie in der Erschließungsbeitragssatzung normiert, ist die vorgesehene Änderung möglich. Die Landeshauptstadt Potsdam möchte das Radwegenetz besonders auch im Außenbereich, etwa bei Radschnellwegen nach Stahnsdorf und Werder, weiter ausbauen. Aber auch bei weiteren Straßenbauprojekten, wie etwa dem Ausbau der Templiner Straße, kann die neue Regelung greifen. Die Stadt erhofft sich mit dieser Änderung auch eine bessere Akzeptanz bei den Grundstückseigentümern für zukünftig geplante Baumaßnahmen.
So sieht es die Beschlussvorlage für eine geänderte Straßenbaubeitragssatzung vor, welche die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2016 zur Beschlussfassung vorlegt. Unter den Außenbereich fallen alle Straßen und Grundstücke, die nicht durch Bebauungspläne belegt sind und die nicht zu einem zusammenhängend bebauten Ortsteil gehören.
Bei der derzeitigen Rechtslage durch die Straßenbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam müssen Grundstückseigentümer im Außenbereich bei dem Ausbau von Straßen, insbesondere auch beim Bau von Radwegen, zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden. Betroffen sind hiervon überwiegend Landwirte.
Durch Änderung des sogenannten Anlagebegriffes, wie in der Erschließungsbeitragssatzung normiert, ist die vorgesehene Änderung möglich. Die Landeshauptstadt Potsdam möchte das Radwegenetz besonders auch im Außenbereich, etwa bei Radschnellwegen nach Stahnsdorf und Werder, weiter ausbauen. Aber auch bei weiteren Straßenbauprojekten, wie etwa dem Ausbau der Templiner Straße, kann die neue Regelung greifen. Die Stadt erhofft sich mit dieser Änderung auch eine bessere Akzeptanz bei den Grundstückseigentümern für zukünftig geplante Baumaßnahmen.
Potsdam, 01.09.2016Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
