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Potsdam, 01.06.2018

Bebauungsplanverfahren für Fahrland wird eingeleitet

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Hinweise des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für das geplante Bauvorhaben Fahrland, Ketziner Straße 22, geprüft und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ausgewertet. Zwischenzeitlich wurde ebenfalls in einem Gespräch mit dem Vorhabenträger das weitere Vorgehen erörtert. Die Landeshauptstadt Potsdam wird in Kürze ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet einleiten. Das wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 29. Mai berichtet.

Das Verfahren wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2019 so weit fortgeschritten sein, dass es noch in der 1. Jahreshälfte 2019 einen Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan gibt. Bis dahin werden die anhängigen Bauantragsverfahren auf Wunsch des Vorhabenträgers ruhen.

Für den Bebauungsplan wird die im Januar 2017 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) Anwendung finden. So wird  die Beteiligung der Planungsbegünstigten an den Kosten, unter anderem für die soziale Infrastruktur, geregelt.

Mit Beschluss vom 20. Januar 2016 hatte der Ortsbeirat Fahrland dafür votiert, die mögliche Wohnbebauung mit Hilfe eines städtebaulichen Vertrages umzusetzen. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem zwei alternativen Möglichkeiten - die Umsetzung über ein Bebauungsplanverfahren oder die Regelung über einen städtebaulichen Vertrag  - durch die Verwaltung vorstellt und im Ortsbeirat erörtert wurden. Daher galt bis jetzt für die Verwaltung das gemeinsam mit dem Ortsbeirat vereinbarte Verfahren, die Bebauung mit einem städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger durchzuführen und auf ein Bauleitplanverfahren zu verzichten.

In dem Vertrag wurde unter anderem die analoge Anwendung des Potsdamer Baulandmodells verpflichtend für den Vorhabenträger festgelegt. Aufgrund der erwarteten Neubebauung entsteht ein rechnerischer Neubedarf von 6,6 Plätzen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen (Krippe, Kita, Hort) und 4,5 Plätzen in Grundschulen. Dies müsste vollständig vom Planungsbegünstigten getragen werden. Auch verpflichtete sich der Vorhabenträger zur Übernahme von weiteren Kosten, zum Beispiel für Wegebau im Gebiet und einen Baukostenzuschuss für ein neues Buswartehäuschen Kietzer Straße/Ketziner Straße.   

Potsdam, 01.06.2018

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2018-06-01 14:30:11 Vorherige Übersicht Nächste


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