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Potsdam, 04.02.2013

Bau genehmigt: A 10 darf achtstreifig ausgebaut werden

Das Brandenburger Verkehrsministerium hat den achtstreifigen Ausbau der A 10 zwischen den Dreiecken Potsdam und Nuthetal genehmigt. Die Baugenehmigung – der Planfeststellungsbeschluss – wurde am 29. Januar erteilt. Dieser Abschnitt gehört mit heute 89.000 Fahrzeugen täglich zu den am stärksten befahrenen Autobahnen Deutschlands. Für das Jahr 2025 sind täglich bis zu 126.000 Fahrzeuge vorausgesagt.

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Dieser Abschnitt muss fit gemacht werden für die Zukunft. Ein achtstreifiger Ausbau ist notwendig, um den Verkehr auch in Zukunft sicher und flüssig zu halten. Ich freue mich, dass wir beim Lärmschutz neue Wege erfolgreich gegangen sind und mit Anwohnern gemeinsam gute Lösungen finden konnten.“

Wenn der Beschluss nicht beklagt wird und der Bund zustimmt, soll der Bau 2014 beginnen. Die Strecke ist rund neun Kilometer lang. Investiert werden 123 Millionen Euro. Die Bauzeit ist derzeit mit drei Jahren geplant. Die Autobahn wird von heute sechs auf acht Fahrstreifen pro Richtung erweitert, die Rastanlage Michendorf wird umgebaut. 

Im Planfeststellungsverfahren gab es mehr als 1.300 Einwendungen. Ein Schwerpunkt war der Lärmschutz. Um dieses Problem anzupacken, hat die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Baugesellschaft DEGES im Auftrag des Landes einen neuen Weg beschritten. Ausgehend von einem Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2010 hat sie sich zum Ziel gesetzt, durch die Verknüpfung von Photovoltaik und Lärmschutz den Anliegergemeinden über das gesetzliche Maß hinaus zusätzlichen Lärmschutz zu bieten. Dazu soll im Rahmen eines ÖPP-Projekts (Öffentlich-private Partnerschaft) ein Investor gefunden werden, der die ursprünglich vorgesehenen sechs bis acht Meter hohen Lärmschutzwände auf etwa zehn Meter erhöht und die dabei anfallenden Mehrkosten über eine solare Nutzung der Lärmschutzwände wieder einspielt.

Für dieses innovative Projekt hat eine unter Beteiligung der Bürgerinitiative „AG Lärmschutz jetzt“ und Vertretern der Landesverwaltungen eingerichtete Arbeitsgruppe umfangreiche Projektunterlagen erarbeitet, die gegenwärtig dem Bundesministerium zur Zustimmung vorliegen. Sobald die „Ampel auf grün steht“, kann die Suche nach einem Investor gestartet und der Teilnahmewettbewerb eingeleitet werden. Findet sich kein Investor, greift der herkömmliche Lärmschutz. Der Planfeststellungsbeschluss lässt beide Lärmschutzvarianten zu.

Derzeit werden die Planungsunterlagen an die Gemeinden versendet. Sie sollen in den Gemeinden voraussichtlich in der Zeit vom 7. bis 20. März öffentlich ausgelegt werden. Nach dem Ende der Auslegung ist einen Monat Zeit, Klagen einzureichen. Der Planfeststellungsbeschluss ist auch im Internet auf der Homepage des Ministeriums unter www.mil.brandenburg.de nachzulesen.

Potsdam, 04.02.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

Info Potsdam Logo 2013-02-04 15:51:24 Vorherige Übersicht Nächste


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