Baden im Fahrländer See wieder erlaubt
Badeverbot aufgrund von Blaualgen vom 18. Juli ist aufgehoben worden
Das Baden im Fahrländer See ist wieder erlaubt. Am Dienstag hat Oberbürgermeister Jann Jakobs die Allgemeinverfügung für ein Badeverbot aufgrund von Blaualgen vom 18. Juli 2018 aufgehoben. Im Rahmen einer Kontrolle hatte die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt durch Inaugenscheinnahme eine sehr starke Blaualgenbildung (Cyanobakterien) festgestellt, woraufhin ein Badeverbot für den Fahrländer See verhängt wurde. Eine Sichttiefe war damals nicht mehr feststellbar, die Cyanobakterien bildeten bereits eine feste zusammenhängende Masse an der Wasseroberfläche.
Am 20. Juli wurde eine Wasserprobe im Fahrländer See genommen, welche nach Auswertung des Umweltlabors eine Belastung von Microcystin von 152 µg/l aufwies. Microcystine kommen in vielen Cyanobakterienarten vor. Nach dem Absterben der Bakterien gelangen diese Toxine in ins Wasser der Oberflächengewässer. Bei weniger als 10 µg/l Microcystin wird allgemein davon ausgegangen, dass eine geringe Wahrscheinlichkeit der Auswirkung auf die Gesundheit besteht. Bei einer Belastung von 75 µg/l wird regelmäßig ein Badeverbot empfohlen. Der Prüfbericht vom 16. August einer Wasserprobe gibt Entwarnung: Die Microcystinbelastung bei dieser Probe im Fahrländer See beträgt 6,47 µg/l.
Trotzdem kann es einige Teilbereiche in den Potsdamern gewesen geben, in denen es nicht empfehlenswert ist zu baden. „Als einfaches Beurteilungskriterium für jedermann kann die Sichttiefe herangezogen werden: Liegt die Sichttiefe unter einem halben Meter, ist allgemein vom Baden abzuraten“, sagt Stefan Schmidt, Leiter der Unteren Wasserbehörde.
Potsdam, 28.08.2018Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
