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Potsdam, 19.12.2013

Augen auf beim Geschenkekauf

„Ein gibt kein generelles Umtauschrecht für im Einzelhandel erworbene Produkte. Nur weil Farbe oder Größe nicht stimmen oder ein Geschenk nicht gefällt, müssen Händler die Ware nicht zurücknehmen. Wer mangelfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Händler angewiesen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Anders sieht es bei Online-Geschäften aus: Da sich das Produkt bei einer Online-Bestellung nicht wie im Geschäft überprüfen lässt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeben – auch wenn sie völlig in Ordnung ist. 

Viele lokale Händler bieten ihren Kunden über das Gesetz hinaus ein freiwilliges Umtauschrecht. Der Anspruch besteht aber nur, wenn er vorher vereinbart wurde. Eine vom Händler unterschriebene Anmerkung auf der Rechnung oder dem Kassenzettel oder ein Foto eines Aushangs macht das vereinbarte Umtauschrecht beweisbar. Da diese Leistung freiwillig ist, bestimmt der Händler die Regeln. Auch ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückerhalten oder nur einen Gutschein oder ob der Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgt, kann der Händler festlegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorher informieren, damit es nicht nachher Ärger gibt“, so Tack.

Beim Online-Kauf können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen: Wurden verderbliche Waren bestellt, Artikel auf Kundenwunsch angefertigt oder eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung bestellt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Generell gilt: Kauf auf Rechnung ist besser als Vorauskasse. Denn so manches angebliche Schnäppchen kann sich im Nachhinein als Betrug entpuppen. Niemals sollten Zahlungsdaten oder Passwörter über ungesicherte WLAN-Netze gesendet werden. Diese könnten leicht abgefangen und von Kriminellen missbraucht werden. „Wenn es um das Bezahlen geht, sollte auf eine verschlüsselte Verbindung geachtet werden“, sagte die Ministerin. Diese ist leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut Tack genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Händler handelt. Ein seriöser Online-Shop muss ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers anbieten, Kontaktdaten und eine vollständige Postadresse dürfen nicht fehlen. Anderenfalls haben Verbraucherinnen und Verbraucher später keinen Ansprechpartner für Gewährleistung und Garantie.

Denn, reißt der Riemen der neuen Tasche, gibt die Spielekonsole nach kurzer Zeit den Geist auf oder sind schon beim Auspacken Kratzer auf dem Display des neuen Tablets haben Verbraucherinnen und Verbraucher, egal ob sie online oder offline einkaufen, gesetzliche Gewährleistungsrechte. Käuferinnen und Käufer können verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder einwandfreie Ersatzware ausgehändigt wird. Ist dies nicht möglich oder verweigern Händler ihre Mitwirkung, kann die Ware zurückgegeben und das Geld zurückgefordert oder der Kaufpreis gemindert werden. Der Kassenbon dient dabei zur Beweiserleichterung und hilft, Ansprüche unproblematisch einzufordern. Originalverpackungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwingend aufbewahren, da die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig davon sind, in welcher Verpackung ein Produkt zurück gebracht wird.

Darüber hinaus kann der Händler oder Hersteller auch freiwillig eine Garantie bieten. Diese besteht grundsätzlich neben den Gewährleistungsrechten. Ihr Umfang ist individuell. „Für Gewährleistungsrechte ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht vom Händler an den Hersteller verweisen lassen“, so Tack.

Potsdam, 19.12.2013

Veröffentlicht von:
MUGV

Info Potsdam Logo 2013-12-19 12:50:23 Vorherige Übersicht Nächste


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