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Potsdam, 26.02.2021

Aufenthaltstitel ab sofort online zu beantragen


Freischaltung erfolgt in Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes

Ab sofort können ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit online beantragen. Damit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes getan. Dieses sieht vor, dass bestimmte Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 für die Bürgerinnen und Bürger auch online zugänglich sind.

Damit nicht jede Kommune in der Bundesrepublik diese Herausforderung für sich alleine meistern muss, haben sich der Bund und die Länder zusammengetan und ein Umsetzungsprogramm unter Einbindung der Kommunen entwickelt. Das Programm steht unter dem Leitgedanken „Einer für Alle“. Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam beteiligt sich an diesem Programm und pilotiert – quasi für alle Kommunen in der Bundesrepublik – den Onlineprozess für die Dienstleistungen im Bereich des Themenfeldes Ein- und Auswanderung.

Um die Vielzahl der Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in vierzehn Themenfelder aufzuteilen.  

Das Land Brandenburg hat dabei gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Federführung für die Umsetzung im Themenbereich „Ein- und Auswanderung“ übernommen. In dieses Themenfeld fällt auch die Verwaltungsleistung Aufenthaltstitel, die unter anderem bei der Debatte um die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten eine wichtige Rolle spielt. Ein Aufenthaltstitel wird bei den kommunalen Ausländerbehörden betragt und von Personen aus Nicht-EU-Staaten benötigt, die beispielsweise in Deutschland arbeiten oder studieren möchten.

Im November 2019 fiel der Startschuss zur Entwicklung der Portallösung. In den vergangenen Monaten arbeitete ein Projektteam aus Vertretern des Innenministeriums, des Brandenburgischen IT-Dienstleisters ZIT-BB sowie der drei Pilotpartner aus den Landkreisen Teltow-Fläming, Elbe-Elster und der Landeshauptstadt Potsdam gemeinsam mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern an der Entwicklung der digitalen Lösung zur Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen zur Erwerbstätigkeit.

Mit dem Service zur Onlinebeantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit können die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger oder deren Vertreter bequem von zu Hause aus rund um die Uhr ihre Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit beantragen. Ziel ist eine vollumfängliche Antragsbearbeitung bis zur Entscheidung. Antragstellende sollen am Ende einen Termin zur Aufnahme biometrischer Daten erhalten.

Hier gelangt man zum internetbasierten Onlineantrag der Landeshauptstadt Potsdam.

Potsdam, 26.02.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-02-26 15:58:55 Vorherige Übersicht Nächste


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