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Potsdam, 01.06.2017

Änderungen der Potsdamer Baumschutzverordnung ab 2. Juni in Kraft

Im Ergebnis eines mehr als zweijährigen intensiven öffentlichen Beteiligungsprozesses hat die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in ihrer Sitzung am 3. Mai 2017 eine neue Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchVO) beschlossen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt diese am 2. Juni 2017 in Kraft.

Wesentliche Änderungen zu der bislang geltenden Regelung aus dem Jahr 2003 betreffen folgende Punkte:

•    Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen, Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und generell Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm sind besonders geschützt und dürfen grundsätzlich nicht beseitigt, beschädigt oder im Aufbau wesentlich geändert werden.

•    Auch sind Bäume von der Vorschrift ausgenommen, die weniger als 3 m entfernt von zugelassenen baulichen Anlagen, die der Wohnnutzung dienen, stehen. In dieser Entfernung können die Gehölze nach einer bestimmten Zeit eine Gefahr für die Gebäude und Bewohner darstellen oder Wohnungen übermäßig verschatten. Die Regelung bedeutet nicht, dass alle diese Bäume dann entfernt werden. Vielmehr liegt die Entscheidung darüber, ob von dem Baum eine Gefährdung oder Behinderung ausgeht, beim Grundstückseigentümer.

•    Die Regelungen zu notwendigen Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen sind für den Antragsteller transparenter geworden und berechnen sich im Allgemeinen über den Stammumfang und die Vitalität des Baumes.

•    Bäume, die als Naturdenkmale gelten oder in einem rechtsverbindlich erklärten Natur- oder Landschaftsschutzgebiet stehen, sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie in diesen Fällen bereits anderweitig, z. B. über Schutzgebietsverordnungen, geschützt sind. Dies gilt ebenfalls für Bäume auf Friedhöfen. So sollen doppelte Schutzregelungen vermieden werden.

 

Den vollständigen Verordnungstext inklusive Anlagen finden Sie unter www.potsdam.de/baumschutz. Hier lassen sich auch in gewohnter Art und Weise die entsprechenden Antragsformulare herunterladen. Für die schriftliche Antragstellung sowie Fragen rund um den Baumschutz wenden Sie sich an den Bereich Umwelt und Natur der Landeshauptstadt Potsdam unter der Anschrift Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam oder per E-Mail an umwelt-natur@rathaus.potsdam.de.

Potsdam, 01.06.2017

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2017-06-01 19:45:09 Vorherige Übersicht Nächste


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