Abladen von Grünabfällen und Laub auf öffentlichen Flächen ist illegal
Ordnungswidrigkeiten werden geahndet und mit Bußgeldern belegt
In den zurückliegenden Tagen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Potsdam festgestellt, dass Grundstückseigentümer vermehrt widerrechtlich Grünabfälle und Laub von privaten Grundstücken auf öffentlichen Straßen und Plätzen abladen. In besonderem Maße war dies im Stadtteil Babelsberg festzustellen.
Die Landeshauptstadt Potsdam weist daher darauf hin, dass Laub und Grünabfälle von privaten Grundstücken nicht auf den Gehweg, die Fahrbahn oder sonstige öffentliche Flächen wie zum Beispiel Parkplätze oder Grünflächen gebracht werden dürfen. Die Stadt macht darüber hinaus darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen diese Regelungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Beseitigung dieser illegalen Ablagerungen verursacht erhebliche Mehrkosten, die, soweit der Verursacher nicht festgestellt wird, durch die Allgemeinheit zu tragen sind. Darüber hinaus stellt auf Geh- und Radwegen abgeladenes Laub ein Verkehrssicherheitsrisiko dar.
Auskünfte zur Laubentsorgung erteilt die Abfallberatung der Landeshauptstadt Potsdam unter 0331 289 17 96 oder der Kundenservice der Stadtentsorgung Potsdam GmbH telefonisch unter 0800 661 70 02 oder per E-Mail unter auftraege@step-potsdam.de.
Potsdam, 14.11.2019Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
