Abfallgebührenbescheide 2020: Bis 16. Dezember 2019 Änderungen melden
Landeshauptstadt Potsdam
Im Januar 2020 erhalten alle Potsdamer Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigte die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2020. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam bittet daher alle Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigte alle Änderungen die sich für 2020 ergeben, bis spätestens zum 16. Dezember 2019 mitzuteilen.
Zu solchen Änderungen zählen zum Beispiel Eigentümer- oder Verwalterwechsel, Adressänderungen, Änderungen der Behältergrößen oder Entleerungsrhythmen sowie die Anzahl der Personen beziehungsweise der Beschäftigten, die auf dem Grundstück gemeldet sind.
Änderungen können entweder per Post an die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam oder per Fax 0331 289-3798 geschickt werden. Entsprechende Änderungsformulare sind im Internet unter www.potsdam.de/abfallentsorgung zu finden.
Potsdam, 02.12.2019Veröffentlicht von:
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