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Potsdam, 26.10.2012

Abfallgebühren sinken 2013 leicht

Die Abfallgebühren der Landeshauptstadt Potsdam werden im kommenden Jahr leicht sinken. Dies geht aus der heute von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltweltschutz, Elona Müller-Preinesberger, vorgestellten Abfallgebührensatzung hervor, über die die Stadtverordneten in ihrer nächsten Sitzung am 7. November beraten. Die Gebühren werden durch den Bereich Umwelt und Natur jährlich kalkuliert.

In der Abfallgebührenkalkulation 2013 wurden auf Basis der für das Jahr 2013 prognostizierten Abfallmengen die Kosten der drittbeauftragten Unternehmen (Stadtentsorgung Potsdam und RECON GmbH Schwedt) veranschlagt und die Aufwendungen der Verwaltung ermittelt. Ebenso berücksichtigt wurden die voraussichtlichen Kosten für ein Pilotprojekt Biotonne sowie das vorläufige Ergebnis der Betriebsabrechnung 2011 für die Leistungen der Abfallentsorgung. Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes müssen Kostenüberdeckungen und können Kostenunterdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

Insgesamt ergaben sich für das Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um zirka 336.000 Euro höhere Aufwendungen bei den drittbeauftragten Leistungen. Weiterhin wurden für das „Pilotprojekt Biotonne" zusätzlich 150.000 Euro für Drittleistungen angesetzt. Gebührenmindernd wirkt sich eine vorläufig ermittelte Überdeckung aus dem Jahr 2011 in Höhe von 680.200 Euro aus. Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation sinken die Abfallgrundgebühren für Personen um 6,1 Prozent (- 1,24 Euro) und bei Einwohnergleichwerten um 14,6 Prozent (-1,79 Euro). Demgegenüber steigt die Abfallmengengebühr leicht um 3,4 Prozent (+0,064 Euro je 100 Liter).

Die sinkenden Abfallgrundgebühren sind insbesondere auf die Berücksichtigung der Überdeckung und die leicht steigenden Abfallmengengebühren auf die erhöhten Kosten bei den Drittleistungen zurückzuführen.

Zur Veranschaulichung der Gebührenveränderungen sind nachfolgend zwei Beispiele dargestellt: Für einen Zwei-Personenhaushalt mit einem 60-Liter-Restabfallbehälter im 14-täglichen Entleerungsrhythmus ergibt sich insgesamt eine Gebührenreduzierung gegenüber dem Jahr 2012 in Höhe von 2,18 Prozent oder -1,52 Euro.

Bei einem Gewerbebetrieb mit zehn Beschäftigten und einem 120-Liter-Restabfallbehälter im 14-täglichen Entleerungsrhythmus schlagen die Gebührenveränderungen mit einer Gebührenminderung von insgesamt 8,8 Prozent oder -15,97 Euro zu Buche.

Potsdam, 26.10.2012

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2012-10-26 11:01:58 Vorherige Übersicht Nächste


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