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Potsdam, 10.08.2020

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, Teilbereich „Priesterweg“


Verwaltung legt Abwägungs- und Satzungsbeschluss vor

Die Stadtverwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 19. August 2020, die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ für den Teilbereich „Priesterweg“ zur Entscheidung vor. Mit der Änderung des Planwerkes rückt für den ca. 1,95 ha großen Bereich zwischen Priesterweg, Ricarda-Huch-Straße und Tram-Haltestelle Priesterweg die Bebauung einer der letzten noch freien Bauflächen des Kirchsteigfeldes in greifbare Nähe.

„Die bisher im Bebauungsplan festgesetzte Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen konnte in den vergangenen Jahren nicht umgesetzt werden. Die neuen Entwicklungsperspektiven für diese Fläche sehe ich daher positiv. Durch die Änderungen des Bebauungsplans und seine Umsetzung wird die Fläche selbst und letztendlich auch das Kirchsteigfeld an dieser Stelle einen angemessenen und der ursprünglichen städtebaulichen Idee gerecht werdenden baulichen Abschluss erfahren. Gleichzeitig tragen wir hier dem Bedarf an modernem und gut erschlossenem Wohnraum Rechnung.“, so Andreas Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung.

Mit der Änderung der Planfestlegungen zu einem allgemeinen Wohngebiet soll nun die Nutzung der Fläche für die Realisierung von dringend benötigtem und nachfragegerechtem Wohnungsbau ermöglicht werden. Zudem wird der bislang nicht realisierte Standort für eine Kindertagesstätte auf eine heute bedarfsgerechte Größe verkleinert.

Das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende städtebauliche Konzept in Form einer 4-5 geschossigen Blockrandbebauung greift charakteristische Elemente des ursprünglichen städtebaulichen Konzeptes, wie z. B. Sichtachsen, vor- und rückspringende Gebäudeteile, die Schaffung von Torsituationen durch einzelne höhere Gebäudeteile zur Betonung des Gebietseingangs an der westlichen Ricarda-Huch-Straße sowie die räumliche Verortung der Stellplätze innerhalb der Gebäude in einem Garagengeschoss auf. Darüber hinaus wird auch der 25 m breite Grünstreifen, parallel zur geschützten Allee entlang des Priesterweges, weiterhin wesentlicher Bestandteil der Planung sein. Die später sowohl als Wiesenflächen als auch als dicht mit Sträuchern bepflanzten Flächen tragen wesentlich zur Eingrünung des Gebietes bei. Die Vorhabenträgerin hat sich vertraglich zur Umsetzung des vorgesehenen städtebaulichen Konzeptes verpflichtet.

Die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wurde im Januar 2019 abgeschlossen, die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und bei der Abwägung berücksichtigt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen in erster Linie Hinweise bezüglich des Arten- und Naturschutzes ein. Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange resultiert die zusätzlichen Aufnahme eine Lärmschutzfestsetzung im Bereich der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “Kita“, welche im Rahmen einer zusätzlichen Betroffenenbeteiligung auf eine vernehmliche Zustimmung traf. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen ergaben sich keine weiteren inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der Planung. Es erfolgten jedoch redaktionelle und klarstellende Anpassungen der Unterlagen sowie Anpassungen an aktuelle Sach- und Rechtsgrundlagen, die keine erneute Auslegung der Planung bedingen.

Potsdam, 10.08.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-08-10 13:49:19 Vorherige Übersicht Nächste


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