Navigation überspringen
Potsdam, 18.11.2021

2G-Regeln auf den Weihnachtsmärkten Luisenplatz und Bassinplatz


Besucherzahl auf maximal 400 Personen zeitgleich auf Luisenplatz und 630 Personen auf Bassinplatz beschränkt

Die Landeshauptstadt Potsdam hat heute die Entscheidung getroffen, dass die Weihnachtsmärkte auf dem Luisenplatz und dem Bassinplatz am Montag, 22. November, nach der 2G-Regel eröffnen können. Die Marktfestsetzung mit den entsprechenden Auflagen ist heute an den Veranstalter übermittelt worden. Bei Umsetzung der 2G-Regelung wird die maximal zulässige Besucherzahl auf dem Veranstaltungsgelände an Hand von 4 qm² pro Besucher gemessen. Nach Berechnung der Freiflächen durch die Landeshauptstadt gilt demnach für den Luisenplatz, dass sich dort insgesamt 400 Besucherinnen und Besucher zeitgleich aufhalten dürfen. Die Berechnung auf dem Bassinplatz ergibt eine maximale Anzahl von 630 Besucherinnen und Besuchern.

„Die Eindämmungsverordnung des Landes legt 2G für Weihnachtsmärkte fest. Die Stadt muss die Lage vor Ort im Blick haben und die lässt nicht mehr zu. Die Flächen sind dabei nicht verhandelbar, sie werden von uns berechnetet und festgesetzt“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. Und ergänzt: „Sollte die Ministerpräsidentenkonferenz aufgrund der infektiologischen Gesamtlage die Regelungen verschärfen, werden auch wir in der Landeshauptstadt Potsdam die verschärften Regelungen in Anwendung bringen“, so Schubert

Für die Einhaltung und Umsetzung der Regeln sowie die Kontrolle der Zugänge ist der Veranstalter verantwortlich. Beide Märkte werden umzäunt und nach 2G-Regeln mit Zutrittskontrolle stattfinden. Besucherinnen und Besucher dürfen nur unter Vorlage und Prüfung eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises Zutritt bekommen. Zusätzlich müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Für die Standbetreiber bedeutet die Regelung, dass auch die Mitarbeitenden 2G erfüllen müssen.

Die Regelungen zu Weihnachtsmärkten finden sich in der aktuell geltenden Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Da diese nur bis zum 30.11.2021 gültig ist, gelten die getroffenen Regelungen zu den Weihnachtsmärkten in der Landeshauptstadt Potsdam vorbehaltlich der Rechtslage einer neuen Eindämmungsverordnung.

Potsdam, 18.11.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-11-18 14:12:50 Vorherige Übersicht Nächste


708

Das könnte Sie auch interessieren:

Standorte und Termine des Schadstoffmobils

Standorte und Termine des Schadstoffmobils

im Januar 2026 26.01.26 - Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, die nicht in den Restabfallbehälter gehören, sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Potsdamer Privathaushalte können Schadstoffe, wie beispielsweise ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 24. Januar bis 1. Februar 26.01.26 - L40 Brücke Horstweg / Horstweg Die stadtauswärtige Brücke der L40 über den Horstweg wird neu gebaut. Der Verkehr in dieser Richtung wird über Mittelstreifenüberfahrten auf die stadteinwärtige ...
Mitteilung zur Badesaison 2026

Mitteilung zur Badesaison 2026

26.01.26 - Zur jährlichen Vorbereitung der Badesaison wird die erforderliche Ausweisung der Badestellen für das Jahr 2026 im Amtsblatt des Landes Brandenburg bekanntgegeben. Die Badestellen werden während der Saison nach ...
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Am Jahrestag der Befreiung von Auschwitz 26.01.26 - Potsdam erinnert am Dienstag, 27. Januar 2026, an die Opfer des Nationalsozialismus mit mehreren Aktionen und Veranstaltungen zum Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Oberbürgermeisterin Noosha Aubel ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 19. bis 25. Januar 16.01.26 - L40 Brücke Horstweg / Horstweg Die stadtauswärtige Brücke der L40 über den Horstweg wird neu gebaut. Der Verkehr in dieser Richtung wird über Mittelstreifenüberfahrten auf die stadteinwärtige ...

 
Facebook twitter