Navigation überspringen
Potsdam, 18.11.2021

2G-Regeln auf den Weihnachtsmärkten Luisenplatz und Bassinplatz


Besucherzahl auf maximal 400 Personen zeitgleich auf Luisenplatz und 630 Personen auf Bassinplatz beschränkt

Die Landeshauptstadt Potsdam hat heute die Entscheidung getroffen, dass die Weihnachtsmärkte auf dem Luisenplatz und dem Bassinplatz am Montag, 22. November, nach der 2G-Regel eröffnen können. Die Marktfestsetzung mit den entsprechenden Auflagen ist heute an den Veranstalter übermittelt worden. Bei Umsetzung der 2G-Regelung wird die maximal zulässige Besucherzahl auf dem Veranstaltungsgelände an Hand von 4 qm² pro Besucher gemessen. Nach Berechnung der Freiflächen durch die Landeshauptstadt gilt demnach für den Luisenplatz, dass sich dort insgesamt 400 Besucherinnen und Besucher zeitgleich aufhalten dürfen. Die Berechnung auf dem Bassinplatz ergibt eine maximale Anzahl von 630 Besucherinnen und Besuchern.

„Die Eindämmungsverordnung des Landes legt 2G für Weihnachtsmärkte fest. Die Stadt muss die Lage vor Ort im Blick haben und die lässt nicht mehr zu. Die Flächen sind dabei nicht verhandelbar, sie werden von uns berechnetet und festgesetzt“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. Und ergänzt: „Sollte die Ministerpräsidentenkonferenz aufgrund der infektiologischen Gesamtlage die Regelungen verschärfen, werden auch wir in der Landeshauptstadt Potsdam die verschärften Regelungen in Anwendung bringen“, so Schubert

Für die Einhaltung und Umsetzung der Regeln sowie die Kontrolle der Zugänge ist der Veranstalter verantwortlich. Beide Märkte werden umzäunt und nach 2G-Regeln mit Zutrittskontrolle stattfinden. Besucherinnen und Besucher dürfen nur unter Vorlage und Prüfung eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises Zutritt bekommen. Zusätzlich müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Für die Standbetreiber bedeutet die Regelung, dass auch die Mitarbeitenden 2G erfüllen müssen.

Die Regelungen zu Weihnachtsmärkten finden sich in der aktuell geltenden Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Da diese nur bis zum 30.11.2021 gültig ist, gelten die getroffenen Regelungen zu den Weihnachtsmärkten in der Landeshauptstadt Potsdam vorbehaltlich der Rechtslage einer neuen Eindämmungsverordnung.

Potsdam, 18.11.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-11-18 14:12:50 Vorherige Übersicht Nächste


703

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 19. bis 25. Januar 16.01.26 - L40 Brücke Horstweg / Horstweg Die stadtauswärtige Brücke der L40 über den Horstweg wird neu gebaut. Der Verkehr in dieser Richtung wird über Mittelstreifenüberfahrten auf die stadteinwärtige ...
Anpassung einzelner Gebühren im Straßenverkehrs- und Zulassungswesen

Anpassung einzelner Gebühren im Straßenverkehrs- und Zulassungswesen

16.01.26 - Zum 1. Januar 2026 haben sich einige Gebühren im Bereich des Straßenverkehrs geändert. Davon sind auch Dienstleistungen der Zulassungsbehörde betroffen. Unter anderem wurden folgende Gebühren ...
Lichterfest auf dem Alten Markt am 24. Januar

Lichterfest auf dem Alten Markt am 24. Januar

16.01.26 - Am Sonnabend, den 24. Januar, laden das Potsdam Museum und der Kreisposaunenchor Potsdam gemeinsam mit der St. Nikolaikirche Potsdam, dem Museum Barberini und der Garnisonkirche Potsdam zum „Lichterfest auf dem Alten ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 12. bis 18. Januar 10.01.26 - L40 Brücke Horstweg / Horstweg Die stadtauswärtige Brücke der L40 über den Horstweg wird neu gebaut. Der Verkehr in dieser Richtung wird über Mittelstreifenüberfahrten auf die stadteinwärtige ...
Stadtwerke-Verbund sichert Versorgung und Mobilität bei winterlicher Wetterlage

Stadtwerke-Verbund sichert Versorgung und Mobilität bei winterlicher Wetterlage

08.01.26 - Die Stadtwerke Potsdam haben sich auf die anhaltende winterliche Wetterlage eingestellt. Oberste Priorität haben die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Potsdam sowie die Aufrechterhaltung aller ...

 
Facebook twitter