Navigation überspringen
Potsdam, 23.09.2020

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten


Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam macht alle Potsdamerinnen und Potsdamer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf ihr Widerspruchsrecht bezüglich der Weitergabe von Meldedaten aufmerksam.

Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt einerseits die Aufgaben der Meldebehörden, andererseits aber auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihre im Melderegister gespeicherten Daten. Aufgabe der Meldebehörden ist unter anderem die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach §§ 44 ff BMG. Dabei geht es vor allem um einfache Melderegisterauskünfte.

Darüber hinaus dürfen in besonderen Fällen Melderegisterauskünfte entsprechend § 50 des Bundesmeldegesetzes erteilt werden, welche im wesentlichen Namen, Vornamen und Anschriften volljähriger Einwohner beinhalten:

Die Meldebehörde kann entsprechend § 44 und § 50 des Bundesmeldegesetzes in bestimmten Fällen Auskunft aus dem Melderegister zu Namen, Vornamen und Anschriften der Einwohner ab dem 18. Lebensjahr erteilen. Beispielsweise bei Anfragen von Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderer Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung (zeitlich begrenzt). Aber auch im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden an die Initiatoren (zeitlich begrenzt), im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden an die Initiatoren (zeitlich begrenzt), an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die betroffene Person, sondern Familienangehörige angehören, über Alters- und Ehejubiläen an zuständige Stellen der Gemeinde zum Zwecke der Veröffentlichung sowie an Adressbuchverlage erfolgen.

Das Meldegesetz beinhaltet auch, dass jeder Bürger das Recht hat, dieser Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Bei der Neuanmeldung in Potsdam liegt neben den Erläuterungen des Anmeldeformulars ein zusätzliches Blatt im Bürgerservicecenter vor, mit dem allen besonderen Melderegisterauskünften widersprochen werden kann. Diese Widersprüche (Kombinationen sind möglich) stellen eine Übermittlungssperre dar und gelten unbefristet bis auf Widerruf. Bereits eingelegte Widersprüche sind weiterhin gültig. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Ein entsprechendes Formular „Übermittlungssperre – Antrag“ kann im Internet unter http://vv.potsdam.de unter der Dienstleistung „Übermittlungssperre Melderegister“ heruntergeladen werden.

Ausgefüllt und unterschrieben kann es dann an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Bürgerservicecenter, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam geschickt werden.

Potsdam, 23.09.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-09-23 14:47:25 Vorherige Übersicht Nächste


958

Das könnte Sie auch interessieren:

Bundesweite Speedweek am 15. April

Bundesweite Speedweek am 15. April

Potsdamer Ordnungsamt beteiligt sich 02.04.26 - Überhöhte Geschwindigkeit zählt nach wie vor zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle in Deutschland. Häufig führt sie zu schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar tödlichem Ausgang. ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 6. bis 12. April 02.04.26 - Nördliches Stadtgebiet Für die Beseitigung von Winterschäden an der Fahrbahn kommt es zu Einschränkungen in folgenden Straßen: Zeppelinstraße; Friedrich-Ebert-Straße, Heinrich-Mann-Allee, ...
Ostern im #Lieblingspark

Ostern im #Lieblingspark

Nachtwanderung und Osterfeuer am Wochenende im Volkspark Potsdam 01.04.26 - Freitag, 03. April 2026, 20:00 – 21:00 Uhr Nachtwanderung zu den Amphibien Anfang April stehen heimische Amphibien im Mittelpunkt der nächtlichen Wanderung durch den Remisenpark der NABU-Ortsgruppe. Die Teilnehmenden ...
Carsten Schulte wird technischer Geschäftsführer der EWP

Carsten Schulte wird technischer Geschäftsführer der EWP

01.04.26 - Der Aufsichtsrat der Energie Wasser Potsdam GmbH hat am 30. März 2026 beschlossen, Carsten Schulte mit Wirkung zum 1. April 2026 zum technischen Geschäftsführer zu bestellen. Herr Schulte ist derzeit als ...
Wochenlanger Frost, verlässlich gesteuert:

Wochenlanger Frost, verlässlich gesteuert:

Stadtentsorgung Potsdam (STEP) zieht starke Winterbilanz 01.04.26 - Die Stadtentsorgung Potsdam (STEP) zieht zum Ende der Wintersaison 2025/2026 eine positive Bilanz: Trotz wechselhafter Witterung, mehrerer Frostperioden und wiederkehrender Schneefälle konnte die Verkehrssicherheit auf den ...

 
Facebook twitter