Weiteres Vorgehen für freien Uferweg am Groß Glienicker See
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, im November die Enteignungsverfahren über Ufergrundstücke am Groß Glienicker See zu beantragen. Die Stadtverwaltung hat dafür eine Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2011 vorbereitet, sagte der Leiter der Projektgruppe Uferwege in der Stadtverwaltung, Dr. Sven Klosa.
In der Beschlussvorlage wird der Oberbürgermeister ermächtigt, „zum Vollzug des Bebauungsplans Nr. 8 ,Seepromenade/Dorfstraße‘ und als Voraussetzung für die Herstellung eines durchgehenden, plankonformen Uferweges am Groß Glienicker See bei der Enteignungsbehörde des Landes Brandenburg hinsichtlich der in der Anlage aufgeführten Wegeflächen entsprechende Verfahren gemäß §§ 85 f. Baugesetzbuch mit einem Enteignungsantrag einzuleiten und alle sonstigen Verfahrenshandlungen, die für die zeitnahe Realisierung des Uferwegebaus erforderlich sind, wie z.B. Anträge auf Besitzeinweisung, zu stellen."
Mit der entsprechenden Beschlussfassung durch die Stadtverordneten wäre dann der Startschuss für das Enteignungsverfahren getroffen und die Verwaltung könnte im November entsprechende Anträge bei der Enteignungsbehörde stellen.
Im Zusammenhang damit wurden die Kosten erneut geschätzt. Die Herstellungskosten für den Uferweg (samt Herstellung der „Uferlandschaft Groß Glienicke" auf den städtischen Uferflächen) betragen ca. 2,7 Mio. Euro. Die Höhe der Entschädigungskosten, die im Enteignungsverfahren festgestellt werden und die auch die Höhe der Verfahrenskosten beeinflussen, können erst im Laufe des Verfahrens konkretisiert werden. Für die Entschädigung ist insgesamt eine Summe von 2,0 Mio. Euro eingestellt worden. Auch für die Kosten des Verfahrens bei der Enteignungsbehörde, die gemäß § 121 Baugesetzbuch in jedem Fall die Landeshauptstadt Potsdam zu tragen hat und die weiteren Verfahrenskosten, wurden ausreichend Finanzmittel eingestellt. Eine Konkretisierung ist auch hier erst im Laufe des Verfahrens möglich.
Lediglich die Eigentümerin von einem der 27 Privatgrundstücken hat die Absicht erklärt, das Kaufangebot der Stadt aus dem April dieses Jahres anzunehmen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat mit Verweis auf ihr Wirtschaftlichkeitsgebot erklärt, dass sie das Kaufangebot der Stadt nicht annehmen könne, weil ein Markt für Ufergrundstücke entstanden sei und private Interessenten zum Teil höher bezifferte Kaufangebote abgegeben hätten. Demnächst wird ein Ufergrundstück der BImA an private Interessenten veräußert werden. Der Landeshauptstadt stehen in diesem Fall Vorkaufsrechte nach § 24 f. BauGB zu, von der sie auch Gebrauch machen wird.
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
