Tag des Artenschutzes: CITES - 40 Jahre und unverzichtbar
Der 3. März ist alljährlich der Tag des Artenschutzes. In diesem Jahr wird zugleich das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz: CITES) 40 Jahre alt. Es ist nach dem Ort seines Entstehens auch als Washingtoner Artenschutzabkommen bekannt geworden. „Auch nach vier Jahrzehnten hat das Abkommen nicht an Aktualität und Bedeutung verloren“, sagte Brandenburgs Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack mit Blick auf das Jubiläum. „Noch immer werden weltweit geschützte Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren illegal gehandelt und auch in die EU eingeführt. Der Schmuggel mit geschützten Arten ist leider immer noch ein lukratives Geschäft“.
Dennoch: CITES hat sich als Instrument bewährt, den weltweiten Artenschwund einzudämmen und somit einen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu leisten. Auf der Grundlage von CITES können Handelsverbote, Exportquotenregelungen sowie zusätzliche Genehmigungspflichten für die vom Aussterben bedrohten und deshalb streng geschützten Arten ausgesprochen werden. Dazu gehören mehr als 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten.
Dem Übereinkommen sind 177 Staaten beigetreten, die Bundesrepublik bereits im Jahr 1976. Im Abstand von jeweils zwei Jahren finden Vertragsstaatenkonferenzen statt, in diesem Jahr wird die 16. Konferenz in der Zeit vom 3. bis 14. März 2013 in Bangkok/Thailand abgehalten. Zu den aktuellen Schwerpunktthemen zählen der Schmuggel mit Elfenbein sowie der illegale Handel mit Großkatzen, Papageien, Amphibien, Schildkröten und weiteren Reptilien. Ein großes Problem stellt der schwer zu kontrollierenden Internethandel dar.
Bei der Umsetzung des Artenschutzabkommens arbeiten Regierungen, Behörden und Verbände international eng zusammen. In Deutschland trägt ein System aus Melde-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten für zahlreiche Arten dazu bei, dass nur legal gezüchtete Exemplare in den Handel gelangen.
In Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) für die Durchsetzung der CITES-Regelungen zuständig. Neben der zen¬tralen Erfassung der in Brandenburg gehaltenen geschützten Wirbeltierarten und der Ausstellung von CITES-Bescheinigungen gehört die Durchführung von Halter-, Züchter- und Händlerkontrollen sowie die Sanktionierung von Verstößen zu den Aufgaben der Behörde.
Vom LUGV wurden bisher mehr als 25.000 Bescheinigungen für den Handel mit geschützten Arten ausgestellt. Mehr als 8.000 Halter von Papageien, Singvögeln, Affen, Raubkatzen, Schildkröten, Echsen, Schlangen und zahlreicher anderer Arten sind hier erfasst. Hinzu kommen Zoohandlungen, Präparationsbetriebe, Orchideenhändler sowie Händler von Teilen und Erzeugnissen aus geschützten Arten, die zu kontrollieren sind.
Neben dem legalen Handel mit gezüchteten Exemplaren in Brandenburg gibt es aber auch hier eine dunkle Seite: Knapp 570 kriminelle Delikte im Handel mit geschützten Arten sind in den letzten 10 Jahren erfasst worden. In mehreren hundert Fällen mussten illegal gehandelte Exem-plare geschützter Arten beschlagnahmt werden, darunter Papageien, Greifvögel, Landschildkröten, Echsen, Präparate von Tieren, Steinkorallen und Vogeleiersammlungen.
Potsdam, 01.03.2013Veröffentlicht von:
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
