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Potsdam, 14.07.2013

Studenten zahlen als Ferienjobber oft zuviel Lohnsteuer

Studentinnen und Studenten, die nur in den Semesterferien für einen Arbeitgeber tätig sind und damit nicht das gesamte Jahr einer Tätigkeit nachgehen, zahlen regelmäßig zuviel Lohnsteuer. Darauf hat das Ministerium der Finanzen aus Anlass der am Montag beginnenden vorlesungsfreien Zeit an vielen Brandenburger Hochschulen hingewiesen. Das Gleiche gelte häufig für Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise nur in den Sommerferien arbeiten. Der Grund für die zu viel gezahlte Lohnsteuer: Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung wird stets – auch bei Studenten oder Schülern – unterstellt, dass im gesamten Kalenderjahr ein gleich hohes Einkommen erzielt wird. Da dies etwa bei einem Ferienjob nicht der Fall sei, führe der vom Arbeitgeber durchgeführte Lohnsteuerabzug für einen Monat – auf das Kalenderjahr bezogen – zu einem zu hohen Abzug.

Um Studierende und Schüler auf diesen Sachverhalt und Wissenswertes rund um die Besteuerung von Ferienjobs hinzuweisen, hat das brandenburgische Finanzministerium zu Beginn der Semesterferien seine ausführliche Steuerinformation zum Thema auf der eigenen Internetseite und den Onlineauftritten aller Finanzämter in Brandenburg aktualisiert. In vielen Fällen erhalten Studentinnen und Studenten oder Schülerinnen und Schüler sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Das ist bei der Steuerklasse I aktuell zum Beispiel dann der Fall, wenn die gesamten Einkünfte im Jahr nicht höher als rund 10.424 Euro liegen.

Das ausführliche Serviceangebot informiert auch darüber, wie Studierende und Schüler zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten können. Außerdem erläutert die Steuerinformation im Internet über die Neuregelung, wonach seit 2012 die frühere Einkünfte- und Bezügegrenze von 8.004 Euro als Anspruchsvoraussetzung zur Berücksichtung volljähriger Kinder abgeschafft worden ist. Damit haben (Ferien-)Jobs von Studierenden und Schülern keine Auswirkungen mehr für die Eltern etwa hinsichtlich Kindergeld oder Freibeträgen für Kinder.

Potsdam, 14.07.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium der Finanzen Brandenburg

Info Potsdam Logo 2013-07-14 11:23:12 Vorherige Übersicht Nächste


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