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Potsdam, 04.02.2021

Stadtverordnete treffen Leitentscheidung für das Kreativquartier


Weiterentwickeltes Konzept für das neue Kultur- und Kreativquartier in der Potsdamer Mitte soll als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 beschlossen werden

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam bringt in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Februar 2021 eine Beschlussvorlage zu einer Leitentscheidung für das neue Kultur- und Kreativquartier ein. „Die Leitentscheidung ist ein wichtiger Meilenstein, um Raum für Kreative in der Mitte der Stadt zu schaffen und damit die multifunktionale und lebendige Entwicklung der Potsdamer Mitte voranzubringen“ sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt. „Die vorangegangene breit getragene Entscheidung des Auswahlgremiums ist eine gute Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren und gleichzeitig eine Bestätigung für das intensive Werkstattverfahren.“

2017 und 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass auf dem ehemaligen Areal der Feuerwache in der Potsdamer Mitte ein Kultur- und Kreativquartier errichtet werden soll. Bereits damals wurde eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 in Aussicht gestellt.

Das 2019 im Zuge der Konzeptvergabe ausgewählte Konzept der Glockenweiß GmbH ist zum Teil mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan nicht vereinbar. Damit ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans wurde im Januar 2020 mit der Grundstückvergabe bereits gefasst.

Die im Werkstatt- und Dialogverfahren im vergangenen Jahr weiterentwickelten und konkretisierten Planungen zum Kultur- und Kreativquartier wurden im November 2020 durch ein Auswahlgremium bestätigt. Das Auswahlgremium setzte sich aus Vertretern der Fraktionen der SVV, der Potsdamer Kultur- und Kreativwirtschaft, der Verwaltung und des Sanierungsträgers zusammen.

Das weiterentwickelte städtebauliche und architektonische Konzept sowie das Freiraum- und Nachhaltigkeitskonzept sollen nun in den Festsetzungen des geänderten Bebauungsplans berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Anpassung von Baufeldern, Gebäudehöhen im Hof sowie Festsetzungen zu Dach- und Fassadenbegrünung und zur Regenwasserversickerung.

Gleichzeitig ist ein Wechsel von Mischgebiet zu urbanem Gebiet vorgesehen, einer 2017 neu eingeführten Gebietskategorie der Baunutzungsverordnung, die eine höhere urbane Dichte, wie im Kultur- und Kreativquartier vorgesehen, ermöglicht. Mit dem Wechsel zum Urbanen Gebiet soll auch die Möglichkeit genutzt werden, konkrete Nutzungsanteile im Bebauungsplan festzusetzen. So soll die gewerblich nutzbare Fläche für die Kultur- und Kreativwirtschaft neben den Regelungen im Kaufvertrag und Dienstbarkeiten auch planungsrechtlich gesichert werden. Der Schwerpunkt der Nutzung im Kultur- und Kreativquartier soll mit einem Anteil von 75 Prozent bei gewerblichen Nutzungen liegen. Mindestens 10 Prozent der Flächen soll dem Wohnen dienen.

Mit dem Beschluss des städtebaulichen und architektonischen Konzepts, des Freiraum- und Nachhaltigkeitskonzepts sowie des Nutzungsverteilungskonzeptes in Form einer Leitentscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung sollen die Inhalte und Ziele für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 in diesem Bereich konkretisiert werden. Gleichzeitig soll so auch die formale Grundlage für eine zeitnahe Umsetzung einzelner Bauabschnitte des Kultur- und Kreativquartiers geschaffen werden, die derzeit noch nicht dem rechtskräftigen Bebauungsplan entsprechen.

Potsdam, 04.02.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-02-04 13:49:19 Vorherige Übersicht Nächste


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