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Potsdam, 29.08.2019

Sonntagsöffnungen am 2. und 4. Advent geplant


Verordnung wird den Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 11. September vorgelegt Impressionen Weihnachtliches Potsd

Die Landeshauptstadt Potsdam wird auf der Grundlage des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) sowie aktueller Rechtsprechungen am 11. September 2019 der Stadtverordnetenversammlung eine Verordnung über zwei verkaufsoffene Sonntage 2019 zur Beschlussfassung vorlegen. Die Verordnung sieht Öffnungen aufgrund der an diesen Wochenenden stattfindenden Weihnachtsmärkte am 2. Adventssonntag, den 8. Dezember 2019 und am 4. Adventssonntag, den 22. Dezember vor.

Am 8. Dezember, dem 2. Advent verwandeln fünf traditionelle Weihnachtsmärkte die Stadt in einen winterlichen Schauplatz zwischen Seen, Gärten und Schlössern:
•    Blauer Lichterglanz auf dem Luisenplatz und in der Brandenburger Straße
•    Romantisches Weihnachtsdorf im Krongut Bornstedt bei Sanssouci
•    Böhmische Weihnachtsmarkt auf dem Weberplatz in Babelsberg
•    Sinterklaas-Fest im Holländischen Viertel
•    Adventsgarten Alexandrowka im Museum Alexandrowka in der Russischen Kolonie

Am 22. Dezember, dem 4. Advent können sich die Potsdamer Bürger, Touristen und Besucher auf zwei Weihnachtsmärkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam freuen:
•    Blauer Lichterglanz auf dem Luisenplatz und in der Brandenburger Straße
•    Romantisches Weihnachtsdorf im Krongut Bornstedt bei Sanssouci

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt nach § 5 Abs. 1, dass
Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen.

Die Sonntagsöffnung anlässlich der am zweiten und vierten Adventswochenende stattfindenden Weihnachtmärkte wird aufgrund der nahezu stadtweiten Ausdehnung der Veranstaltungen auf das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam, mit Ausnahme der Postleitzahlengebiete 14476, 14478, 14480, eingegrenzt.

Die Gebietsabgrenzung hinsichtlich der Weihnachtsmärkte erfolgt unter der Berücksichtigung der Ausstrahlung der besonderen Ereignisse und dem damit begründeten Versorgungsbedürfnis der Besucher.

Am 14. August 2019 wurde eine Verordnung für die Sonntagsöffnung anlässlich des Potsdamer Lichtspektakels am 3. November 2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

 

Potsdam, 29.08.2019

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2019-08-29 17:39:00 Vorherige Übersicht Nächste


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