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Potsdam, 22.12.2016

Sichert Liquidität: Auszahlung der Ausgleichszulage abgeschlossen

Mit der Auszahlung der wichtigsten EU-Agrarbeihilfen noch Ende Dezember sorgt das Land  für mehr Liquidität in Brandenburgs Agrarbetrieben. 

In dieser Woche erfolgte die Zahlung der Ausgleichszulage, die landwirtschaftlichen Betrieben in den sogenannten benachteiligten Gebieten gewährt wird. Insgesamt wurden 3.459 Anträge eingereicht, von denen bis jetzt 3.391 Anträge entschieden werden konnten. Die Bewilligungen belaufen sich auf 16,7 Millionen Euro. Dahinter verbirgt sich eine Fläche von rund 670.000 Hektar Acker- und Grünland. 323 Millionen Euro kann die Landwirtschaftsverwaltung bereits zum Jahreswechsel als Direktzahlungen auszahlen. 

Geplant ist, dass die Bundeskasse die Auszahlung ab dem 29. Dezember vornimmt. Mit dem Geld bekommen die landwirtschaftlichen Unternehmen Planungssicherheit zur Modernisierung ihrer Betriebe und können ausstehende Rechnungen begleichen, was gerade mit Blick auf die niedrigen Preise für wichtige Agrarprodukte dringend notwendig ist. Die Zahlungen erfolgen ausschließlich aus dem EU-Agrarhaushalt und sind an eine  Reihe einzuhaltender Vorschriften zum Umweltschutz, zum Klimawandel, zum guten landwirtschaftlichen Zustand der Flächen, zur Gesundheit von Mensch und Tier und zur Einhaltung von Tierschutzanforderungen geknüpft. 

Werden diese Auflagen von den Betrieben nicht erfüllt, kann ein Teil der Prämien gekürzt werden -  bei schweren Verstößen bis zu 100 Prozent.

So wird die Prämie zum Greening (Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden) nur dann an die landwirtschaftlichen Unternehmen ausgezahlt, wenn sie den Anbau verschiedener Feldfrüchte nachweisen, das Dauergrünland erhalten beziehungsweise auf mindestens fünf Prozent ihrer Flächen ökologische Vorrangflächen ausweisen. Die Ausgestaltung und Umsetzung der europäischen Agrarpolitik ist mit jährlichen Neuerungen verbunden. Ab 2017 wird bei einer unzureichenden Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen und einer unzureichenden Einhaltung der Anbaudiversifizierung Änderungen im Bereich der Kürzungs- und Sanktionsregelungen geben.  Kleinere Betriebe bis zu einer Prämienhöhe von 1.250 Euro und Unternehmen des ökologischen Landbaus müssen die Greening-Maßnahmen nicht anwenden. Der ökologische Landbau hat mit seinen Anbauverfahren eine hohe Diversität im Rahmen der Fruchtfolgegestaltung und die Flächen werden extensiv genutzt.

Potsdam, 22.12.2016

Veröffentlicht von:
MLUL

Info Potsdam Logo 2016-12-22 19:17:33 Vorherige Übersicht Nächste


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