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Potsdam, 31.08.2009

Schönbohm: Einbürgerungstest hat sich bewährt

31.08.2009 - Nach einem Jahr Einbürgerungstest zieht Innenminister Jörg Schönbohm ein positives Fazit des Verfahrens. „Der Einbürgerungstest hat sich bewährt. Die sehr guten Ergebnisse zeigen, dass die von verschiedenen Seiten als Schreckgespenst beschworene Ausgrenzung durch den Test jeder Grundlage entbehrt", sagte Schönbohm am Montag in Potsdam. Die Zahlen belegten, dass der Test „keine zu hohe oder gar unüberwindliche Hürde darstellt". Bis Ende Juni nahmen in Brandenburg 599 Einbürgerungsbewerber an einem Einbürgerungstest teil; lediglich drei Teilnehmer bestanden ihn nicht.

Schönbohm unterstrich zudem den Beitrag des Einbürgerungstests zur Integration. „Er sorgt dafür, dass sich die Neubürger ausführlich mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung ihrer neuen Heimat befassen", sagte er. Die hohe Erfolgsquote zeige aber auch, dass die an einer Einbürgerung interessierten Ausländer zumindest in Brandenburg bereits gut in die hiesige Gesellschaft integriert seien.

Seit 1. September vergangenen Jahres sieht das Staatsangehörigkeitsgesetz vor, dass einbürgerungswillige Zuwanderer neben anderen Voraussetzungen auch ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen müssen. Diese Kenntnisse werden in der Regel durch einen bundesweit einheitlichen Test nachgewiesen, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zentral organisiert und bei den Volkshochschulen regional durchgeführt wird.

Wie sich ein Zuwanderer, der seine Einbürgerung beantragen will, auf den Test vorbereitet, bleibt ihm selbst überlassen. So bietet zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über seine Internetseite die Möglichkeit, den Testfragenkatalog interaktiv durchzuarbeiten (www.integration-in-deutschland.de). Eine rechtliche Verpflichtung zum Besuch eines vorbereitenden Einbürgerungskurses besteht nicht. Der Test kann unbegrenzt oft wiederholt werden.

Für den Fall, dass ein Ausländer in seinem privaten oder beruflichen Umfeld nicht die Möglichkeit sieht, sich auf den Test vorzubereiten, ist jedes Bundesland verpflichtet, Einbürgerungskurse anzubieten. In Brandenburg erfolgt dies grundsätzlich durch die Volkshochschulen. Allerdings gab es bislang keine entsprechenden Anfragen von Einbürgerungswilligen. „Angesichts der hervorragenden Testergebnisse ist dies ein besonderer Beleg für die gute Integration der an ihrer Einbürgerung interessierten Ausländer in unserem Land", betonte Schönbohm.

Bei dem Test erhält jeder Teilnehmer 33 Fragen aus einem durch Verordnung festgelegten Fragenkatalog von 300 bundeseinheitlichen Fragen sowie zehn dem jeweiligen Wohnsitzbundesland zugeordneten Fragen. Innerhalb einer Stunde müssen mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantwortet werden.

Den Test braucht nicht abzulegen, wer noch keine 16 Jahre alt ist, wer den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen kann oder wer aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingt dazu nicht in der Lage ist. Neben diesen Ausnahmen soll auch von der Ablegung eines Einbürgerungstestes abgesehen werden, wenn der erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden Schule oder der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften nachgewiesen werden kann.

Potsdam, 31.08.2009

Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern Brandenburg

Info Potsdam Logo 2009-08-31 12:47:34 Vorherige Übersicht Nächste


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