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Potsdam, 31.08.2009

Dellmann: In Zukunft auf Segways im Straßenverkehr achten

31.08.2009 - Infrastrukturminister Reinhold Dellmann appelliert an alle Verkehrsteilnehmer in den Städten, sich in Zukunft auf die stärkere Präsenz von Segways einzustellen. Segways sind einachsige selbstbalancierende Elektroroller und dürfen neuerdings deutschlandweit im Straßenverkehr bewegt werden.

Reinhold Dellmann: „Diese neuen Fahrzeuge teilen sich hier mit Autos, Fußgängern und Radfahrern den Raum. Für das Ministerium ist dadurch auch das Thema Verkehrssicherheit berührt und deswegen wollen wir auf die Existenz dieses neuen Fortbewegungsmittels aufmerksam machen. Alle Verkehrsteilnehmer und besonders Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger und die Segwaynutzer, sind zu Toleranz aufgerufen, um Unfälle zu vermeiden. Segways könnten sich zudem in Zukunft auch zu einer Hilfe für mobilitätseingeschränkte Menschen entwickeln, um wieder mobiler zu sein."

Die Verordnung über die Zulassung von „elektronischen Mobilitätshilfen" wurde am 24. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit dürfen Segways seit dem 25. Juli 2009 offiziell am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die bundesweite Regelung gilt für die Benutzung von Radwegen und Straßen (wenn keine Radwege vorhanden), die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind. In Einzelfällen wird auch die Nutzung anderer Verkehrsflächen z. B. für Stadtführungen per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Formale Voraussetzungen sind ein Mofa-Führerschein sowie eine nachweisbare Haftpflichtversicherung.

Die rechtlichen Voraussetzungen im Detail:

- Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

- Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat.

- Segways müssen mit Licht (batteriebetrieben) und Klingel ausgestattet sein.

- Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Segways nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden.

- Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind. Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind außerorts nicht erlaubt.

- Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren.

- Segways dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren, ansonsten muss hintereinander gefahren werden.

- Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen.

- Auf Radwegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.

- Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt. Damit würden weiterhin Stadtführungen in Fußgängerzonen ermöglicht und mobilitätseingeschränkte Menschen können den Segway durchgängig nutzen.

- Die Gesamtbreite des Segway beträgt nicht mehr als 70 Zentimeter.

- Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.

Die Verordnung löst die Einzelregelungen der Bundesländer ab.

Weitere Informationen zu Segways im Segwaypoint Potsdam:
www.segwaypoint-potsdam.de

Potsdam, 31.08.2009

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Info Potsdam Logo 2009-08-31 13:10:43 Vorherige Übersicht Nächste


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