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Potsdam, 09.04.2015

Polizeimeldung: Wasserschutzpolizei Westbrandenburgs und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft starten in die neue Wassersportsaison

PD West



Am heutigen Vormittag stellte Peter Meyritz, Leiter der Polizeidirektion West, gemeinsam mit dem Leiter der Wasserschutzpolizei, Joachim Pötschke, die Unfall- und Kontrollbilanz 2014 auf den rund 300 Kilometern Westbrandenburger Wasserstraßen dar. Gleichzeitig gaben sie Ausblicke auf die Schwerpunkte der nun beginnenden Wassersportsaison 2015.
„Wir werden die im Jahr 2013 begonnene Schwerpunktsetzung bei den Alkoholkontrollen der Sport- und Binnenschiffer auch 2015 konsequent weiterführen. Die Auswertung für 2014 hat gezeigt, dass immer noch zu viele Wassersportler unter Alkohol ihr Gefährt führen. Trotz des leichten Rückgangs insgesamt, ist die hohe Zahl der Alkoholfeststellungen bei den Bootsführen ohne Führerscheinpflicht beunruhigend!“ so Westbrandenburgs oberster Wasserschützer, Erster Polizeihauptkommissar Joachim Pötschke, über die Ziele für die neue Saison 2015.

Direktionsleiter Peter Meyritz bekräftigte diese Zielsetzung: „Ich lasse es nicht zu, dass die seit 2012 geltende Führerscheinfreiheit für bis zu 15 PS starke Boote mit einem Freibrief für Alkoholkonsum auf den Wasserstraßen verwechselt wird! Fahrzeugführer auf dem Wasser, mit oder ohne Führerschein, haben sich an dieselben Alkoholgrenzen zu halten, wie sie auch im Straßenverkehr gelten. Wer ein Boot führt und Alkohol trinkt, gefährdet sich und andere, außerdem begeht er ab 1,1 Promille eine Straftat. “
Bei den Schiffsunfällen in der Sport- und Freizeitschifffahrt wurde 2014 erneut ein Anstieg registriert (2014: 62; 2013: 51). Mehr als die Hälfte dieser Unfälle (33) wurden durch so genannte Charterboote verursacht. Grund dafür sind u.a. fehlende Übung im Umgang mit den meist sehr großen Booten sowie mangelnde Kenntnisse über Verkehrszeichen und Fahrregeln. Fünf Unfälle entstanden unter Beteiligung führerscheinfreier Boote, welche seit Oktober 2012 bis zu 15 PS stark sein dürfen – vorher nur 5 PS.
Vier Personen wurden bei den Sportbootunfällen verletzt. Eine 56-jährige Frau fiel am 20. Mai 2014 am Potsdamer Yachthafen vom Boot aus ins Wasser und verstarb trotz Reanimation im Krankenhaus.

Die Schiffsunfälle im Bereich der Berufsschifffahrt sind etwa auf dem Niveau des Vorjahres geblieben (2014: 21; 2013: 22).

Als zweite herausragende Zielsetzung für die beginnende Saison führte Joachim Pötschke die Zurückdrängung von Bootsmotordiebstählen an.
Während sich der Diebstahl von Motorbooten fast halbierte, stiegen die Anzeigenzahlen für gestohlene Außenbordmotoren um rund 2/3 (2014: 128; 2013: 77). Mit Fortführung der Bootsmotorcodierungen sowie durch Informationen über die Kennzeichnungsmöglichkeiten mit so genannter künstlicher DNA sollen Diebe abgeschreckt und das Auffinden gestohlener Motoren erleichtert werden. Auch das Aufzeigen von Sicherungsmöglichkeiten sowie die Streifenfahrten entlang von Bootsliegeplätzen sollen Diebe von ihrem Handeln abhalten.

Erstmalig nahm an dem jährlich stattfindenden Pressegespräch auch ein weiterer Partner der Polizei auf dem Wasser teil. Peter-Michael Kessow, Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Landesverband Brandenburg e.V., lobte die Zusammenarbeit mit der Brandenburger Wasserschutzpolizei und stellte das breite Aufgabenspektrum der DLRG sowie Möglichkeiten zur Verhinderung von Ertrinkungsunfällen dar: „Wir plädieren dafür, Kindern so früh wie möglich das Schwimmen beizubringen! Nichtschwimmer sollten nur unter Aufsicht baden und für ein noch sicheres Badevergnügen, nur an bewachten Badestellen ins Wasser gehen. Mit unserer Kinder- und Jugendarbeit sowie unserem Wasserrettungsdienst bieten wir im Land Brandenburg an vielen Orten die Möglichkeiten dazu.“
Die ehrenamtlich tätigen Helfer der DLRG im Land Brandenburg retteten 2014 67 Menschen vor dem Ertrinken und leisteten in 1.329 Fällen Hilfe. „Um diese Leistungen sowie die Durchführung von Schwimmausbildungen weiterhin durchführen zu können, ist natürlich auch eine erhebliche Werbung neuer Unterstützer und Mitglieder notwendig“, so Peter-Michael Kessow weiter.

Mit dem Wunsch nach „allzeit guter Fahrt und immer einer Handbreit Wasser unter dem Kiel“ gab Direktionsleiter Peter Meyritz den Startschuss für die kommende Wassersportsaison in Westbrandenburg.

Heiko Schmidt
Leiter Pressestelle Polizeidirektion West
Informationsteil:
Zuständigkeiten:
Insgesamt ist die WSP in der Polizeidirektion West für 272,09 km Bundeswasserstraße und 22,76 km schiffbare Landeswasserstraße zuständig. Der Hauptteil der Strecke entfällt auf die Untere Havel-Wasserstraße. Der Zuständigkeitsbereich beginnt in Potsdam und verläuft über Ketzin, Brandenburg a. d. H. und Rathenow bis zur Hohennauener Wasserstraße. Weitere Zuständigkeiten bestehen für den Elbe-Havel-Kanal, den Teltowkanal und dem Havelkanal. Zu den schiffbaren Landesgewässern gehören die Nuthe, die Emster Gewässer sowie die Gülper Havel.

Hier noch einige Hinweise zum sicheren Start in die kommende Sportbootsaison:

1. Bevor der Startschuss zur ersten Bootstour erfolgt, sollten eine Reihe von Prüfungshandlungen durchgeführt werden.
Die Kontrolle der Sicherheitsausrüstung an Bord insbesondere deren Funktionsfähigkeit sollte für jeden Wassersportler selbstverständlich sein. Dazu gehören eine genügende Anzahl von Rettungsmitteln (Rettungsringe oder Rettungswesten). Besonders Sportbootführer, welche mit kleinen Kindern oder Nichtschwimmern unterwegs sind, sollten geeignete Rettungsmittel mitführen und vor allem darauf achten, dass diese auch getragen werden. Ein Verbandskasten sollte auf keinem Sportboot fehlen.
2. Für Sportmotorbootfahrer ist das Hilfspaddel ein unverzichtbares Zubehör, denn so mancher Bootsmotor hatte mitunter schon nach einigen Minuten seinen Dienst eingestellt. Dann ist es oftmals notwendig die Fahrrinne aus eigener Kraft zu verlassen, oder das Ufer zu erreichen.
3. Weiterhin sind Sicherheitsüberprüfungen vor der ersten Fahrt wichtig, insbesondere den selbst eingebauten Zubehörteilen sollte besondere Aufmerksamkeit gelten. So ist beispielsweise beim Einbau von Benzintanks besonders auf eine sorgfältige Verlegung der Zuleitungen zu achten. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt solche Arbeiten bzw. Überprüfungen durch Fachwerkstätten vornehmen zu lassen. Was auch für Gas- und Heizungsanlagen gilt.
4. Vor dem ersten Starten des Motors, aber auch nach jeder Betankung, den Motorraum ausreichend belüften! Damit verhindert man die Bildung von explosiven Kraftstoff – Luftgemischen. Nachdem es in den zurückliegenden Jahren mehrmals zu solchen Verpuffungen gekommen ist, sollte besondere Vorsicht beim und nach dem Betanken von Sportmotorbooten walten.
5. Im vergangenen Jahr ist bei Sportbootkontrollen mehrfach das Nichtmitführen der notwendigen Dokumente, d.h., Sportbootführerschein und Ausweis über das amtliche Kennzeichen, festgestellt worden. Deshalb wird die WSP auch in der jetzigen Saison Kontrollen mit diesem Schwerpunkt durchführen. An dieser Stelle daher der Hinweis, dass für den Eigentums- u. Qualifikationsnachweis das Originaldokument mitgeführt werden muss. Ablichtungen genügen nicht!
6. Weiterhin werden in dieser Saison wieder verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt. Hier liegt das Augenmerk natürlich auch auf dem bevorstehenden Himmelfahrtstag, wo auch in den vergangenen Jahren immer wieder Verstöße bzw. Unfälle in Verbindung mit zu hohem Alkoholgenuss festgestellt wurden. Die Promillegrenzen liegen in der Schifffahrt analog zu denen im Straßenverkehr. Dies bedeutet, dass der Sportbootführer ab 0,5 Promille sein Fahrzeug nicht mehr führen darf.

7. Wie auch in den vergangenen Jahren werden Geschwindigkeitsmessungen erfolgen. Diese Geschwindigkeitskontrollen werden nicht nur im Bereich von Kanal- und Flussstrecken, sondern auch im Bereich von Seen durchgeführt. Erwähnt seien noch einmal die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Sportboote auf folgenden Strecken:

Untere Havel- Wasserstraße von der Spreemündung km 0,00
bis zur Einmündung in die Elbe km 148,48 (einschl. Silokanal) 12 km/h
Brandenburger Niederhavel, Rathenower Havel und Kanäle 8 km/h
Potsdamer Havel 12 km/h
Ketziner Havel 9 km/h
alle Stichkanäle, Nebenarme und Altarme 5 km/h
Seen und seenartige Verbreiterungen von mehr als 250 m
Gewässerbreite (100 m vom Ufer entfernt) 25 km/h
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zulässige Höchstgeschwindigkeiten durch Schifffahrtszeichen beschränkt werden können und die durch Zeichen angeordneten Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 9 km/h auf Potsdamer Havel zwischen Babelsberger Enge und Eisenbahnbrücke Templiner See) Vorrang haben und zu befolgen sind.

8. Immer wieder aktuelles Thema ist auch das Verhalten von Sportbooten gegenüber der Berufsschifffahrt. Besondere Schwerpunkte bildeten in der Vergangenheit Bereiche von Fahrwasserengen, Häfen und Schleusen. In diesen Bereichen sollte jeder Sportbootführer besondere Vorsicht walten lassen und sich über die herrschende Verkehrsituation informieren. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Berufsschifffahrt immer Vorfahrt hat und nicht, auch durch Segel- oder Ruderbote nicht, behindert werden darf. Sportboote, auch in Verbänden oder gekoppelt, können nicht verlangen, dass die Berufsschifffahrt ihnen ausweicht!

9. Diebstähle
Auch in der letzten Saison kam es wiederholt zu Diebstählen aus bzw. an Sportbooten. Beliebtestes Diebesgut sind nach wie vor Außenbordmotore. Leider haben es die Diebe immer noch zu leicht bei Diebstählen von Außenbordmotoren, da diese nicht ausreichend gesichert sind. Spezielle Motorenschlösser sind im Fachhandel erhältlich. Kleinere Außenbordmotoren sollten nach der Fahrt ggf. komplett abmontiert und gesichert gelagert werden.
Daher bietet die Polizei am 09.05.2015 das Codieren von Außenbordmotoren in der Wasserschutzpolizei in Potsdam (Hofgelände) an. Dadurch kann ein Diebstahl zwar nicht verhindern werden, jedoch erleichtert es ein Wiederauffinden des gestohlenen Motors und es schreckt die Diebe von ihrem Vorhaben ab. Dies ist auch durch die Markierung mit künstlicher DNA möglich.

Potsdam, 09.04.2015

Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg

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