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Potsdam, 04.04.2016

Polizeimeldung: Polizei bitte Bevölkerung um Mithilfe

Tatzeit im Februar 2016

 

PM768-16_TV-Enkeltrick Im Rahmen laufender Ermittlungen zu vermehrten Aufkommen von Enkeltrickversuchen im Bereich der Landeshauptstadt Potsdam und Umland konnte nun nach Zeugenaussagen ein Phantombild eines möglichen Tatverdächtigen erstellt werden.

 

 

Die Polizei fragt: Wer kennt den auf dem Phantombild abgebildeten Mann? Wer kann Hinweise zu seiner Identität oder seinem Aufenthalt geben? Ihre Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Potsdam unter der Telefonnummer: 0331 5508-1224 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Gerne können sie auch unser Hinweisformular im Internet, unter www.polizei.brandenburg.de nutzen.

 

 

Hier noch einmal die Original Pressemeldung vom 12. Februar 2016

 

356/16 Landeshauptstadt Potsdam und Umland

Die Polizei warnt!  Enkeltricks nehmen zu

Donnerstag, 11.02.2016

 

Zurzeit entwickeln Betrüger eine neue Variante, um ahnungslosen und hilfswilligen Bürger ihr Geld aus der Tasche zu ziehen.

Gleich mehrere ältere Bürger aus der Landeshauptstadt Potsdam und Umland wurden Opfer vom sogenannten ? Enkeltrick?. In allen polizeilich bekannten Fällen rief eine hochdeutschredende, weibliche Person an, die sich als vermeintliche Angehörige ausgab. Sie verwickelte die Rentner immer in ein Gespräch am Telefon und forderte mehrere tausend Euro, um eine Eigentumswohnung kaufen zu können. Durch aufmerksame Angehörige, Bankangestellte und den rüstigen Rentnern selbst, kam es nie zu einer Geldübergabe.

 

Leider nicht so schadlos hat sich der Fall einer 73-jährigen Potsdamerin ereignet. Die Frau erhielt bereits am Freitag, den 05.02.2016 einen Anruf von der vermeintlich ehemaligen Schwiegertochter. In diesem Gespräch bat eine junge Frau leihweise gleich zwei Mal um eine erhebliche Summe an Bargeld, um eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die junge Frau gab weiterhin an, dass sie sich beim Notar befinde und das Geld von einem Notarmitarbeiter abgeholt wird. Die gutgläubige Rentnerin hob die gewünschte Summe von der Bank ab und übergab es dem ihr unbekannten Mann. Die Rentnerin entschied sich erst jetzt zur Anzeigenaufnahme, da das ? geliehene? Geld nicht zurück auf ihr Konto überwiesen wurde. Die ehemalige Schwiegertochter wusste natürlich nichts vom dem Geld und der Eigentumswohnung.

 

 

Der Geldabholer konnte wie folgt beschrieben werden:

 

  • ca. 35 Jahre alt
  • 1,60 cm- 1,65 cm groß
  • normale Statur
  • europäisches Aussehen
  • dunkle Bekleidung
  • keine Brille oder Bart

 

Die Polizei fragt nun, wer kann Hinweise zu dem männlichen Geldkurier oder zum Vorfall geben. Alle Hinweise ergehen bitte an die Polizeiinspektion Potsdam unter 0331 5508 1224 oder an die Internetwache der Polizei  unter www.polizei.brandenburg.de (Sawatzki-Koppe)

 

Die Polizei rät nun, sich niemals auf solche dubiosen Geldforderungen, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer einzulassen.

Betroffene, die einen solchen Anruf erhalten, sollten niemals den Namen ihres Verwandten mitteilen. Häufig erfragen die Betrüger ihre Opfer am Telefon: ? ja, erkennst du mich nicht?? Die Geschädigten nennen dann häufig den Namen eines Verwandten, damit geben sie den Betrügern eine Vorlage.

Im Zweifelsfall immer die Polizei informieren.

Hiermit sollen die Mitarbeiter von Bank- und Kreditinstituten sensibilisiert  werden, sich zu erkundigen, wenn ältere Bürger eine ungewöhnlich hohe Summe von ihrem Konto abheben wollen.

Auch jüngere Bürger sollen das Phänomen kennen und so auch etwas dazu sagen können, wenn Verwandte bei ihnen nachfragen und sich einen Rat holen wollen. Es kam in der Vergangenheit vor, dass Senioren aus Scham nicht bei der Polizei anriefen, sondern Rat in der Familie suchten.

 

Hier noch ein paar Verhaltensweisen im Überblick:

 

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin. Überprüfen Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten
  • Rufen Sie die oder den ? Verwandten? zurück. Verwenden Sie dazu die Ihnen bekannte Telefonnummer- nicht aber die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers
  • Bevor Sie jemanden mit Geld zu helfen versprechen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache ?nicht geheuer ist?, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind

Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei. Sie erreichen sie unter der Nummer 110

 

Potsdam, 04.04.2016

Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg

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