Polizeimeldung: Am Telefon als Polizist ausgegeben
Zurzeit entwickeln Betrüger eine neue Variante, um ahnungslosen und hilfswilligen Bürgern ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. Am Dienstagabend bekam eine 76-jährige Potsdamerin einen Anruf. Der Anrufer: angeblich die Polizei. Auch die angezeigte Nummer (0331-110) ließ sie am Anfang nicht zweifeln, dass wirklich die Polizei anrufen würde. Ein angeblicher Ermittler offerierte der Dame, dass Polizisten nach einer Festnahme einen Zettel mit ihrem Namen, ihrer Telefonnummer und Anschrift gefunden hätten. Der angebliche Polizist verwickelte die Rentnerin in ein Gespräch und fragte nach Bankdaten und Geldbeträgen, um weitere Täter stellen zu können. Als die rüstige Rentnerin nicht auf die Forderungen einging und den Betrug bemerkte, wurde der Anrufer immer ungeduldiger und bedrohte die Frau verbal, danach beendete der unbekannte Mann das Telefonat. Besonders verwerflich an dieser Betrugsmasche ist, dass sich die Täter als Polizisten ausgeben, um sich durch die vermeintliche Seriosität das Vertrauen zu erschleichen. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen eines versuchten Betruges.
Die Polizei rät nun, sich niemals auf solche dubiosen Geldforderungen, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer einzulassen.
Betroffene, die einen solchen Anruf erhalten, sollten niemals den Namen ihres Verwandten mitteilen. Häufig erfragen die Betrüger ihre Opfer am Telefon: ? ja, erkennst du mich nicht?? Die Geschädigten nennen dann häufig den Namen eines Verwandten, damit geben sie den Betrügern eine Vorlage.
Im Zweifelsfall immer die Polizei informieren.
Weiterhin sollten auch die Mitarbeiter von Bank- und Kreditinstituten sensibilisiert sein, sich zu erkundigen, wenn ältere Bürger eine ungewöhnlich hohe Summe von ihrem Konto abheben wollen.
Auch jüngere Bürger sollen das Phänomen kennen und so auch etwas dazu sagen können, wenn Verwandte bei ihnen nachfragen und sich einen Rat holen wollen. Es kam in der Vergangenheit vor, dass Senioren aus Scham nicht bei der Polizei anriefen, sondern Rat in der Familie suchten.
Hier noch ein paar Verhaltensweisen im Überblick:
- lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis
- lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
- rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu die öffentlich bekannte Telefonnummer ? ABER NICHT die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat oder die auf dem Display angezeigt wurde!
- notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers
- bevor Sie jemanden ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache ?nicht geheuer ist?, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle
- übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER POLIZEI!
- Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei. Sie erreichen sie unter der Nummer 110
- schließen sie die Wohnungstür immer ab
- verwenden sie Sperrriegel-kette
- benutzen sie den Türspione
- schließen sie keine Verträge an der Haustür ab
Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei.
22.11.2016, 19.40 Uhr
Potsdam, 23.11.2016
Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg
