Navigation überspringen
Potsdam, 15.09.2020

Oberverwaltungsgericht hebt Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Quarantäneverfügung auf


Landeshauptstadt Potsdam

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit seinem Beschluss vom 11. September 2020 zum Aktenzeichen OVG 11 S 75/20 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam zur Rechtswidrigkeit einer Quarantäneanordnung für eine Schülerin der Eisenhardt-Schule aufgehoben. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 19. August 2020 ist damit wirkungslos.

„Es war richtig, unsere Linie konsequent zu halten“, sagt Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit. „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt die Arbeit unseres Gesundheitsamtes und bestärkt unsere Zielsetzung. Zum Schutze der Gesamtbevölkerung müssen mitunter Einzelinteressen zurücktreten. Bis auf wenige Ausnahmen zeigen die Potsdamerinnen und Potsdamer Verständnis und eine große Bereitschaft, Einschränkungen in Kauf zu nehmen, um die besonders schützenswerten Gruppen der Gesellschaft nicht zu gefährden“, so die Gesundheitsbeigeordnete.

Zwar hatte das Oberverwaltungsgericht nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Jedoch teilte das Gericht im Rahmen der Kostenentscheidung seine Auffassung mit. Die Beschwerde der Landeshauptstadt Potsdam gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam hat Erfolg. Denn die beanstandete Anordnung einer 14-tägigen häuslichen Absonderung der Antragstellerin, also der Schülerin der Eisenhardt-Schule, die gesetzlich durch ihre Eltern vertreten wurde, hätte sich in einem Hauptsacheverfahren voraussichtlich als rechtmäßig erwiesen. Die Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam, also des Antragsgegners, dass es sich bei der Antragstellerin um eine Kontaktperson 1. Grades handelte, wäre voraussichtlich nicht zu beanstanden gewesen.

Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass das Verwaltungsgericht den rechtlichen Maßstäben zur Bestimmung des Ansteckungsverdachts im konkreten Fall nicht in jeder Hinsicht gerecht wurde.

Angesichts des erheblichen Risikos einer weiteren Verbreitung des Virus im Fall eines Eintrags in den am 10. August 2020 beginnenden Schulbetrieb durch die Antragstellerin oder eines der anderen, an den maßgeblichen Tagen im Hort anwesenden Kinder wäre die Anordnung der Quarantäne trotz der für die Betroffenen damit verbundenen, erheblichen Einschränkungen voraussichtlich auch als verhältnismäßig anzusehen gewesen.

„Auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes über das Virus wäre das Festhalten an einer 14-tägigen Quarantäne trotz negativer Ergebnisse zweier durchgeführter Tests jedenfalls bei einer im Eilrechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung voraussichtlich ebenfalls nicht zu beanstanden gewesen“, heißt es im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts.

Potsdam, 15.09.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-09-15 15:00:03 Vorherige Übersicht Nächste


763

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkehrsprognose für die Zeit

Verkehrsprognose für die Zeit

vom 22. Dezember bis 11. Januar 19.12.25 - L40 Brücke Horstweg / Horstweg Die stadtauswärtige Brücke der L40 über den Horstweg wird neu gebaut. Der Verkehr in dieser Richtung wird über Mittelstreifenüberfahrten auf die stadteinwärtige ...
NGP informiert über Störung der Versorgung  mit Strom

NGP informiert über Störung der Versorgung mit Strom

im Stadtteil Bornstedt 19.12.25 - Update: Seit 14:20 Uhr sind alle Kundinnen und Kunden im betroffenen Gebiet wieder mit Strom versorgt. (Die meisten Kundinnen und Kunden wurden dort schon seit 9.30 Uhr wieder mit Strom versorgt.)   Heute ist es um 6:56 ...
Neuer ViP-Kundenbeirat nimmt seine Arbeit auf

Neuer ViP-Kundenbeirat nimmt seine Arbeit auf

Interessensvertretung für über 32 Millionen Fahrgäste im Jahr 17.12.25 - Der neu gewählte Kundenbeirat des ViP Verkehrsbetrieb Potsdam hat seine Arbeit aufgenommen. Als Interessenvertretung aller Fahrgäste begleitet das Gremium künftig wieder intensiv die Weiterentwicklung des ...
Stadtwerke sind auch über die Feiertage für Potsdam da

Stadtwerke sind auch über die Feiertage für Potsdam da

Kundenzentren, Wertstoffhöfe und Bäder mit angepassten Öffnungszeiten 17.12.25 - Im Stadtwerke-Verbund sorgen wir auch über Weihnachten und den Jahreswechsel hinweg für eine sichere Ver- und Entsorgung, verlässliche Mobilität und funktionierende Netze in der Landeshauptstadt Potsdam. ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 15. bis 21. Dezember 15.12.25 - Breite Straße Für die Reparatur von Fahrbahnschäden muss der rechte Fahrstreifen der Breiten Straße zwischen Schopenhauerstraße und Zeppelinstraße in Richtung Zeppelinstraße ...

 
Facebook twitter