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Potsdam, 10.12.2012

Neuer Bundesverkehrswegeplan 2015: Anmeldeverfahren gestartet

Verkehrsminister Jörg Vogelsänger hat den ersten Entwurf einer Brandenburger Meldeliste für die Straßenbauvorhaben im neuen Bundesverkehrswegeplan ab 2015 vorgelegt. Er enthält zunächst elf Autobahnprojekte sowie 80 Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen an Bundesstraßen. Dem Vorschlag der Straßenbauverwaltung war eine qualifizierte Schwachstellen- und Wirkungsanalyse im gesamten Bundesstraßennetz des Landes vorausgegangen. Sie ist nun die Grundlage für ein umfassendes, öffentliches Beteiligungsverfahren. Planungsgemeinschaften, Verbände, Landkreise und Kommunen haben bis Ende Januar die Möglichkeit, sich mit konkreten Änderungs- oder Ergänzungsvorschlägen dazu zu positionieren.

Bei einer Informationsveranstaltung rief Minister Vogelsänger heute Landräte, Oberbürgermeister, Fachpolitiker und Verbandsvertreter in Potsdam dazu auf, sich bis Ende Januar eingehend mit dem Vorschlag auseinanderzusetzen. Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket stelle keine Vorentscheidung, sondern einen Orientierungsrahmen aus verkehrsfachlicher Sicht dar. Vor allem mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung und schrumpfende Infrastrukturhaushalte gelte es mehr denn je, verantwortungsbewusst regionale Prioritäten zu setzen. 

Vogelsänger: „Der Bund plant die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans für 2015. Bis September 2013 muss Brandenburg seine Hausaufgaben im Straßenbau erledigen und die beabsichtigten Neu- und Ausbauprojekte für die kommenden 10 bis 15 Jahre anmelden. Mit der Entscheidung für das transparente Beteiligungsverfahren verbinde ich den Anspruch, dass aus der Brandenburger Bedarfsanmeldung kein beliebiger Weihnachtswunschzettel, sondern eine Aufstellung realistischer und finanzierbarer Schwerpunktprojekte wird. Das gebe ich allen Verantwortlichen mit auf den Weg, wenn zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden sollen.“ 

Bis Ende Januar 2013 sind Bürger, Kommunen und Kreise, Verbände und sonstige Einrichtungen aufgefordert, Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf des Bedarfsplans beim Brandenburger Verkehrsministerium einzureichen. Anschließend werden diese durch die Straßenbauverwaltung ausgewertet. Für jedes Projekt sind schließlich Detailunterlagen (Vorplanung, Investitionskosten, Alternativenprüfung, überregionale Relevanz, Akzeptanz vor Ort) zu erarbeiten. Vor der endgültigen Anmeldung beim Bund will Minister Vogelsänger die überarbeitete Projektauflistung auch mit dem Verkehrsausschuss des Landtags diskutieren. Eine abschließende Bewertung und Entscheidung über die Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan beziehungsweise Bedarfsplan obliegt jedoch später der Bundesregierung und dem Bundestag.

Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsplan 

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein wesentlicher Teil der Infrastrukturplanung in Deutschland. Er wird vom Bundesverkehrsministerium für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Der Plan enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen und Wasserstraßenprojekte des Bundes. Er bildet damit die Grundlage für die vom Deutschen Bundestag zu beschließenden Ausbaugesetze mit den Bedarfsplänen für die Bundesfernstraßen und die Bundesschienenwege. Der Bundesverkehrswegeplan dient lediglich als Rahmenprogramm und Planungsinstrument, ist jedoch kein Finanzierungsplan.

Der derzeit gültige Bundesverkehrswegeplan wurde 2003 verabschiedet. Aufgrund veränderter ökonomischer, ökologischer, politischer und raumordnerischer Rahmenbedingungen ist für 2015 eine Aktualisierung vorgesehen, die sich an der Gesamtverkehrsprognose für das Jahr 2030 orientieren soll. 

Das Ergebnis des fortgeschriebenen Bundesverkehrswegeplans wird auch der Entwurf eines neuen bundesdeutschen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen als Anlage für das vom Bundestag zu beschließende 6. Fernstraßenausbaugesetz sein. Aufgabe der Länder  ist es, gemeinsam mit dem Bund die künftigen Neubau- und Erweiterungsvorhaben im Bundesfernstraßennetz zu identifizieren und unter der Maßgabe realistisch und finanzierbar aufzuarbeiten.

Weitere Unterlagen und Informationen zum Abstimmungsverfahren in Brandenburg werden sukzessive über das Internetportal des Brandenburger Verkehrsministeriums zur Verfügung gestellt unter www.mil.brandenburg.de

Potsdam, 10.12.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

Info Potsdam Logo 2012-12-10 10:40:58 Vorherige Übersicht Nächste


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