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Potsdam, 30.05.2016

Neue Abfallsatzungen für Potsdam – Gebühren sinken

Die neue Abfallsatzung sowie die neue Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam sind in Kraft getreten. Beide Satzungen sind am Donnerstag im Amtsblatt der Landeshauptstadt veröffentlicht worden. Während die Abfallsatzung, die nun auch eine Entleerung der Biotonne alle 14 Tage vorsieht, seit Freitag, 27.05.2016 gilt, gilt die Gebührensatzung rückwirkend zum 1. Januar 2016. Dadurch ergeben sich für alle Haushalte rückwirkend geringere Abfallgebühren für dieses Jahr.

Die Stadtverordneten der Landeshauptstadt haben die neuen Satzungen in ihrer Sitzung am 4. Mai 2016 beschlossen. Zu preiswerteren Gebühren als bislang kommt es vor allem, weil im Jahr 2014 zu viel eingenommene Gebühren in Höhe von 889.545,40 Euro nun direkt verrechnet werden. Zudem hat die Landeshauptstadt seit dem 1. Mai neue Verträge zur Verwertung von Restabfall und Sperrmüll geschlossen. Seit diesem Monat verwertet die Remondis GmbH in Staßfurt die Potsdamer Restabfälle und den Sperrmüll. Durch die Verrechnung und den neuen Anbieter sinkt sowohl die Grundgebühr pro Person im Haushalt im Vergleich zur bisherigen Gebührensatzung für dieses Jahr als auch die Leistungspreise für die Biotonne und den Restabfall.

Die Entleerung beispielsweise einer 120 Liter Restabfalltonne aller 14 Tage kostet demnach nun 70,87 Euro statt bisher kalkulierter 82,79 Euro. Die Entleerung einer 60 Liter Biotonne jede Woche kostet 54,07 Euro statt bisher 76,39 Euro. Neu ist hingegen die Möglichkeit, die Biotonne alle 14 Tage abholen zu lassen – die Kosten für eine 60 Liter Tonne betragen laut Satzung 27,03 Euro.

Ab 6. Juni werden die neuen Gebührenbescheide für dieses Jahr an alle Grundstückseigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen verschickt, in denen die neuen, geringeren Abfallgebühren dargestellt sind. Die bisherigen Gebührenbescheide werden dadurch aufgehoben. Grundstückseigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen, die künftig eine 14-tägliche Entleerung ihrer Biotonne wünschen, können diese ab sofort schriftlich unter folgender Adresse:

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

oder per Fax an die Nummer 0331 289-3798 anmelden.

Ein Informationsblatt mit Hinweisen zu den Änderungen, welches gleichzeitig als Änderungsformular zur Beantragung der 14-täglichen Entleerung für die Biotonne dient, wird den Bescheiden beigefügt. Die neuen Abfallsatzungen können im Amtsblatt 06/2016 und unter www.potsdam.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Für Fragen zu den neuen Abfallsatzungen steht die Abfallberatung der Landeshauptstadt unter der E-Mail-Adresse abfallberatung@rathaus.potsdam.de zur Verfügung. Weitere aktuelle Informationen und Neuigkeiten zur Abfallentsorgung sind im Internet unter www.potsdam.de/abfallentsorgung zu finden.

Potsdam, 30.05.2016

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2016-05-30 10:21:18 Vorherige Übersicht Nächste


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