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Potsdam, 25.10.2018

Neue Abfallgebühren- und Entsorgungssatzung vorgelegt


Abfallgebühren 2019 sinken / Kompostierbare Kunststoffbeutel im Biomüll künftig verboten

Geringere Abfallgebühren für das kommende Jahr und Änderungen in der Abfallsatzung haben der Beigeordnete Mike Schubert und die Leiterin des Bereiches Öffentlich-Rechtlicher Entsorgungsträger, Nicole Prestin, am Donnerstag vorgestellt. So wird im kommenden Jahr der Preis für die Grundgebühr für Privathaushalte um 3,4 Prozent sinken und die Leistungsgebühr für den Restabfall abhängig von der Behältergröße um bis zu 9 Prozent. „Unser Ziel ist es auch in den kommenden Jahren, stabile Entsorgungspreise anbieten zu können. Die guten Angebote der Stadt bleiben im kommenden Jahr im gleichen Umfang bei gleichzeitig leicht sinkenden Preisen erhalten“, sagte Mike Schubert.

Die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2019 wird den Stadtverordneten für die nächste Sitzung zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Im Ergebnis der Kalkulation sind leicht sinkende Abfallgebühren zu verzeichnen. So sinkt die Grundgebühr für Haushalte um 0,96 Euro von aktuell  27,99  Euro auf dann 27,03 Euro pro Person und Jahr. Die Leistungsgebühr für Restabfall verringert sich zwischen 4,5 und 9 Prozent. Die Bioabfallgebühr bleibt weitestgehend konstant, einzig bei den 660 Liter Biotonnen reduziert sich die Gebühr merklich um 14 Prozent.

Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einer 80-Liter-Restabfalltonne (Leerung aller zwei Wochen) und einer 60 Liter Bioabfalltonne mit wöchentlicher Leerung verringert sich der Jahresbeitrag von derzeit 227,50 Euro auf 220,23 Euro im Jahr 2019. Auch für Mieter in Wohnanlagen wird es am Ende des Jahres preiswerter.

Die leicht sinken Gebühren sind vor allem auf Überdeckungen in Höhe von ca. 900.000 Euro aus dem Jahr 2017 zurückzuführen. Diese resultiert aus höheren Verwertungserlösen für Altpapier und Schrott und auf nicht getätigte Planinvestitionen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH im Jahr 2017.

Änderungen gibt es nach zwei Jahren erstmals auch wieder in der Abfallentsorgungssatzung: So soll es ab dem kommenden Jahr untersagt werden, kompostierbaren Kunststoffbeutel im Bioabfall zu entsorgen. „Es ist untersagt, nicht kompostierbare Abfälle in die Bioabfallbehälter einzufüllen. Dies gilt auch für kompostierbare Kunststoffbeutel, da diese für  die Verarbeitung in den Kompostierungsanlagen nicht geeignet sind. Der Bioabfall darf in loser Form, in Zeitungspapier oder in Papierbeuteln in die Bioabfallbehälter eingefüllt werden“, heißt es im §8 der überarbeiteten Abfallentsorgungssatzung. Seit 2016 gibt es die Bioabfallbehälter flächendeckend in der Landeshauptstadt, im Jahr 2017 sind 7100 Tonnen Bioabfälle eingesammelt worden. Im ersten Jahr waren es 6500 Tonnen.  

Neu geregelt ist auch der Anschlusszwang an die öffentliche Entsorgung bei allen zeitlich befristeten Veranstaltungen wie Märkten, Festen und anderen Veranstaltungen im Stadtgebiet. Die Sammlung der Elektroaltgeräte wird verständlicher, unter Beibehaltung der bisherigen Sammelstrukturen, dargestellt und außerdem werden die  Mitwirkungspflichten der Grundstückseigentümer bei der Nichtbefahrbarkeit von Straßen aufgrund gesetzlicher Vorgaben präzisiert.

Potsdam, 25.10.2018

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2018-10-25 16:41:45 Vorherige Übersicht Nächste


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