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Potsdam, 14.05.2012

Bund soll Gesetz für Kostenübernahme bei Grundsicherung im Alter zügig vorlegen

Die Bundesregierung soll den Gesetzentwurf für die weitere Kostenübernahme bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den Ländern zügig vorlegen. Ein entsprechender Antrag Brandenburgs wurde im Bundesrat in die Ausschüsse überwiesen. Arbeitsminister Günter Baaske sagte dazu in Potsdam: „Die Länder und Kommunen brauchen endlich Rechtssicherheit, damit die Kostenübernahme wie vereinbart umgesetzt werden kann. Sollte sich das Verfahren weiter verzögern, droht den Kommunen eine inakzeptable finanzielle Belastung.“

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Hartz-IV-Regelsatz wurde vereinbart, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise vollständig übernimmt. Bis 2011 übernahm der Bund nur 16 Prozent der Kosten; den anderen Teil müssen die Landkreise und kreisfreien Städte tragen.

Mit dem Ende Oktober 2011 beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wurde die Bundesbeteiligung auf 45 Prozent der Kosten für das Jahr 2012 angehoben. Für die weitere Erhöhung des Bundesanteils auf 75 Prozent im Jahr 2013 und die vollständige Übernahme der Kosten ab 2014 ist ein weiteres Gesetzgebungsverfahren notwendig.

Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer unterstrich: „Der Bund muss jetzt zu seiner Zusage stehen und darf nicht auf Zeit spielen.“

Baaske: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung bis heute noch nicht einmal einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Die Länder müssen sich am Verfahren angemessen beteiligen können; deshalb brauchen wir den Entwurf schnell. Die Umstellung geschieht nicht auf Knopfdruck. Landesrechtliche Änderungen werden höchstwahrscheinlich folgen müssen.“

Auch der bisherige Finanzierungsmodus müsse umgestellt werden, um die Kommunen tatsächlich zu entlasten. Bisher erhielten die Kommunen den Bundesanteil auf der Grundlage der Daten des Vorvorjahres. Da die Kosten aber weiter steigen, führt dies bei den Kommunen zu einem dauerhaften Fehlbetrag. Baaske: „Es müssen die tatsächlichen Ausgaben berücksichtigt werden.“

In Brandenburg erhielten Ende 2010 über 6.600 Menschen die Grundsicherung im Alter und über 13.100 die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Die Kosten für die Grundsicherung sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Wurden 2005 rund 54 Millionen Euro in Brandenburg dafür ausgegeben, waren es 2010 über 84 Millionen Euro.

Potsdam, 14.05.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Info Potsdam Logo 2012-05-14 10:46:08 Vorherige Übersicht Nächste


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