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Potsdam, 12.10.2010

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2011/2012

Am 15. August 2011 beginnt der Unterricht im Schuljahr 2011/2012. Etwa 1500 Kinder der Landeshauptstadt Potsdam werden an diesem Tag erstmalig zur Schule gehen. In der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger in der Regel in der Zeit von Samstag, den 04. Dezember 2010 bis Freitag, den 17. Dezember 2010.

Die Eltern werden von der zuständigen Schule des Einzugsbereiches angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden. Die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger hat sich für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden. Deshalb haben die Eltern die Möglichkeit, bei der Anmeldung innerhalb der Stadt Potsdam eine Schule frei zu wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Das schließt auch die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule ein. Bei Übernachfrage entscheidet sich die Aufnahme des Kindes gemäß Paragraph 106 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Paragraph 106 Absatz 4 Satz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes. Bei der Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen und das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Erfolgt die Anmeldung an einer anderen als der zuständigen Schule, sind die Eltern aufgefordert, die zuständige Schule darüber zu informieren.

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen. Den Termin erhalten die Eltern bei der Schulanmeldung von der zuständigen Schule des Einzugsbereiches.

Die Schulpflicht nach Paragraph 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleiterin / dem Schulleiter der Schule des Einzugsbereiches der Wohnung.

Für Fragen stehen in der Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Schule, Frau Wildgrube, Tel.: 0331 289-1871 und im zuständigen Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel, Herr Schönicke Tel.: 03381 397-420, zur Verfügung.

Potsdam, 12.10.2010

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2010-10-12 09:43:49 Vorherige Übersicht Nächste


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