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Potsdam, 26.06.2018

Landeshauptstadt strebt freiwillige Regulierung an


Varianten für rückwirkende Regelung der Kita-Elternbeiträge werden am Mittwoch den Stadtverordneten vorgelegt und bis Herbst weiter konkretisiert

Die Landeshauptstadt Potsdam wird der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch eine rechtliche Bewertung und verschiedene Varianten zum Umgang mit der seit Januar 2016 gültigen Kita-Satzung vorlegen. „Wir haben mit Unterstützung von uns beauftragter Anwälte eine rechtliche Bewertung vorgenommen und zeigen den Stadtverordneten mögliche Wege auf, wie mit dem Thema Kita-Elternbeiträge rückwirkend umgegangen werden kann“, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs.

In ihrer juristischen Bewertung kommt die Stadtverwaltung zu dem Schluss, dass die Frage vermeintlicher Rückzahlungsansprüche der Eltern unabhängig von der Frage bewertet werden muss, ob die Landeshauptstadt Potsdam die derzeit gültige Satzung hätte erlassen dürfen oder nicht. Ob Rückzahlungsansprüche von Eltern gegenüber den jeweiligen Kita-Trägern bestehen, richtet sich nach den jeweiligen zivilrechtlichen Betreuungsverhältnissen zwischen Eltern und Trägern; solche Ansprüche sind derzeit nicht erkennbar. Tatsache ist, dass die Eltern eine Leistung im Sinne einer Betreuung ihrer Kinder erhalten haben. Erste Urteile der Zivilgerichte würde es vermutlich in anderthalb bis zwei Jahren geben. Dies würde jedoch bedeuten, dass sich die Auseinandersetzungen um die Frage der Elternbeiträge auf Jahre hinaus fortsetzen könnten. „In Anbetracht dieser Sachlage schlagen wir vor, dass die Stadtverordneten sich im Grundsatz zu einer freiwilligen Regulierung der Elternbeiträge anhand einer der Varianten entschließen, die wir ihnen am Mittwoch vorlegen“, sagt Jann Jakobs.

Die fünf Varianten sind:
•    die Kitasatzung 2016 wird aufgehoben und die Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Kita und Tagespflegestellen) in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam vom 1. Januar 2014 tritt wieder in Kraft
•    die Elternbeiträge werden durch die Träger neu kalkuliert
•    Rückzahlung an Elternbeitragszahler, die bisher über dem neuen Höchstbetrag bezahlt haben, unter Anpassung der Einkommensgrenze
•    Neukalkulation der Elternbeiträge unter Bezug auf die Normenkontrollklage eines Trägers
•    Abzug der Kosten für das pädagogische Personal, bei Beibehaltung der Satzung 2016 mit der beschlossenen Staffelung und den Einkommensgrenzen.

„Die freiwillige Regulierung ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Die verschiedenen Varianten werden wir bis zum Herbst konkretisieren, die finanziellen Auswirkungen darstellen und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorlegen“, sagte Mike Schubert, Beigeordneter für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung. Vor allem müsse es dabei darum gehen, eine rechtskonforme Variante zu schaffen, die möglichst wenig Raum für neue Klagen lässt. Dazu gelte es, vor allem die in der Normenkontrollklage gegen die aktuelle Satzung aufgeführten Punkte zu betrachten. Dies gelte vor allem in dem Punkt, dass es fraglich ist, ob Potsdam in der jüngeren Vergangenheit noch Satzungsrecht nach dem brandenburgischen Kitagesetz hatte.   

„Die politische Vernunft nach den Monaten der Ungewissheit, lässt es ratsam erscheinen gegenüber den Eltern und im Sinne der Kinder eine gütliche Einigung aller Seiten anzustreben. Dabei kann es sich nur um freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt handeln“, betonte der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Finanzen, Bürgermeister Burkhard Exner.

Die Stadtverordneten treffen sich am Mittwoch um 18 Uhr im Plenarsaal zu einer außerordentlichen Sitzung, um über eine ab 1. August 2018 gültige neue Elternbeitragsordnung für die Potsdamer Kindertagesstätten zu entscheiden. Eine Neuregelung ist unter anderem  notwendig, weil im Land Brandenburg ab August ein neues Kitagesetz mit einem beitragsfreien letzten Kitajahr gilt.

Potsdam, 26.06.2018

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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