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Potsdam, 28.06.2022

Landeshauptstadt Potsdam untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern


Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde hat die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässer per Allgemeinverfügung untersagt. Das gilt für die Entnahme mit Pumpeinrichtungen aus Seen, Flüssen und Gräben auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam zum Zweck der Bewässerung.

In Potsdam sind insbesondere seit 2018 jährlich wiederkehrendes extremes Niedrigwasser in den Frühjahrs- und Sommerhalbjahren zu verzeichnen, wobei die Wasserdefizite in den Wintermonaten nicht wieder vollständig ausgeglichen werden können. Angesichts des menschengemachten Klimawandels ist insgesamt mit wärmeren Jahresdurchschnittstemperaturen und geringeren Niederschlägen in den Sommermonaten zu rechnen. So führt das Landesamt für Umwelt Brandenburg (https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/klima/klimawandel/klimawandel...) auf, dass sieben der zehn wärmsten Jahre seit Beginn der Datenaufzeichnungen im Jahr 1881 in den Zeitraum 2000 bis 2022 fallen. Die drei wärmsten Jahre in Brandenburg waren demnach, beginnend mit dem wärmsten, 2019, 2020 und 2018. Weiterhin ist gerade im Frühjahr und Sommer mit zunehmender Trockenheit zu rechnen. So waren in den vergangenen zehn Jahren acht Frühjahre trockener als das langjährige Mittel. Bei den Sommermonaten sieht es nicht viel besser aus: Hier waren in den vergangenen zehn Jahren sechs Sommer zu trocken oder haben gerade so das langjährige Mittel erreicht.

Die bisher in diesem Jahr örtlich begrenzt und in geringer Menge gefallenden Niederschläge konnten nicht zu einer Entspannung der Situation beitragen. Wegen der hohen Temperaturen verbunden mit hohen Verdunstungswerten, der weiterhin geringen Niederschlagsmengen und der aktuellen Wetterprognose ist davon auszugehen, dass die extreme Trockenheit und die damit einhergehenden geringen Wasserstände der Potsdamer Gewässer bis in den Herbst andauern werden.

Die Verfügung gilt ab sofort bis zum 10. Oktober 2022 – es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können. Die Landeshauptstadt Potsdam hat unter anderem ein Boot, mit welchem von der Wasserseite aus Entnahmen identifiziert werden können, da die entsprechenden Wasserpegel diese offenlegen.

Gerade in den warmen Monaten bewässern viele Bürgerinnen und Bürger ihre Grundstücke und nutzen dafür Oberflächenwasser. Auch wenn die einzelnen Wasserentnahmen meist nicht sehr groß sind, so summieren sie sich auf. Dadurch sind die Gewässer zusätzlichem Stress ausgesetzt, der sich unter anderem im Rückgang der Wasserstände sowie im vermehrten Algenwachstum und Fischsterben aufgrund von Sauerstoffmangel auswirken kann. Um diese negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten, untersagt die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde zum Wohl der Allgemeinheit und zum Schutz von Natur und Umwelt die Wasserentnahme. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes keine Wasserentnahmen mehr aus Bundeswasserstraßen genehmigt werden.

Die Landeshauptstadt Potsdam ruft ihre Bürger zum sparsamen Umgang mit Wasser auf. Dies kann unter anderem durch folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Um die Wasserverluste durch Verdunstung möglichst gering zu halten, sollte die Bewässerung in den frühen Morgenstunden oder den späten Abendstunden erfolgen, da dies die kühlsten Tageszeiten sind.
  • Durch die Installation von Regenspeichern in Form von Tonnen oder Zisternen kann Wasser in niederschlagsreichen Monaten aufgefangen und in den warmen Monaten verwendet werden.
  • Durch eine Schicht aus Rindenmulch, Häckselgut aus dem Garten oder Rasenschnitt kann der Boden unter Bäumen und Sträuchern länger feucht gehalten werden.
  • Das Gießen von Pflanzen sollte selten und kräftig erfolgen, da dies den Boden nachhaltiger und tiefer wässert als häufiges Gießen.
  • Generell sollte auf die Anlage großer Intensivrasenflächen (englischer Rasen) und deren Bewässerung verzichtet werden.
  • Der Einsatz von speziellen Bewässerungssystem (z.B. Tröpfchenbewässerung bei Solitärpflanzen) sollte geprüft werden, um gezielt am Ort des Bedarfes zu Bewässern.

Die Allgemeinverfügung ist im Sonderamtsblatt 20/2022 am 28. Juni 2022 veröffentlicht worden. Digital einzusehen unter www.potsdam.de/amtsblatt.

Hintergrund

Das Landesamt für Umwelt veröffentlicht wöchentlich über die Internetseite: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/wasser/fliessgewaesser-und-se... sogenannte hydrologische Wochenberichte, welche eine Beurteilung der Gewässersituation unter anderem in Bezug auf Niedrigwasser ermöglichen. Um auch dem Bürger auf einfachem Weg den Zugriff auf Gewässerkenndaten zu ermöglichen, hat das Land Brandenburg über die Auskunftsplattform Wasser unter https://apw.brandenburg.de/ einen Weg geschaffen, um z.B. die Niedrigwassersituation für jedermann sichtbar darzustellen. Dort zeigt ein einfaches Ampelsystem (grün = alles in Ordnung, gelb = Vorwarnstufe, rot = Warnstufe) die Niedrigwassersituation an.

Gemäß Landesniedrigwasserkonzept ist ab Erreichen der Vorwarnstufe (gelb) zu prüfen, ob Maßnahmen zu ergreifen sind, um das Gewässer vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Dazu zählen unter anderem die Einschränkung von wasserrechtlichen Erlaubnissen und des Allgemeingebrauchs.

Im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam bilden die Nuthe bei Babelsberg und die Havel bei Ketzin die maßgeblichen Überwachungspegel. Seit der 21. Kalenderwoche wurden dort etwa zeitgleich bei beiden Pegeln die Vorwarnstufe (gelb) erreicht. Die entsprechenden Vorwarnstufen werden über die Durchflussmengen definiert. Diese betragen bei der Havel 20 m³/s und bei der Nuthe 2,3 m³/s. Aktuell liegen in der 24 KW gemäß Wochenbericht des Landesamtes für Umwelt folgende Durchflussmengen vor: Havel = 5,5 m³/s und Nuthe = 1,28 m³/s, so dass die Niedrigwasserampel beide Pegel rot darstellt, weil auch die Warnstufe bereits erreicht ist (Warnstufe Havel ab bzw. unterhalb von 12 m³/s, Warnstufe Nuthe ab bzw. unterhalb von 1,8 m³/s).

Eine grundlegende Verbesserung, welche auf einen Übergang in den grünen Ampelfarbenbereich hindeutet, ist nicht zu erkennen. Vielmehr deutet der Trend darauf hin, dass die Warnstufe (rote Ampelfarbe) zumindest mittelfristig weiter bestehen bleibt. Aus diesem Grund wird ein Entnahmeverbot mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken erlassen.

Potsdam, 28.06.2022

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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