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Potsdam, 05.12.2018

Kompostierbare Kunststoffbeutel im Biomüll künftig verboten


Preiswertere Abfallgebühren für 2019 beschlossen / Gebührenbescheide im Januar

Kompostierbare Kunststoffbeutel dürfen ab dem 1. Januar nicht mehr in der Biotonne entsorgt werden. Das haben die Stadtverordneten der Landeshauptstadt am Mittwoch in ihrer Sitzung mit der neuen Abfallsatzung beschlossen. Zudem wurde den neuen Abfallgebühren für 2019 zugestimmt. So wird der Preis für die Grundgebühr für Privathaushalte im kommenden Jahr um 3,4 Prozent sinken und die Leistungsgebühr für den Restabfall abhängig von der Behältergröße um bis zu 9 Prozent.

Die Grundgebühr für Haushalte sinkt demnach um 0,96 Euro von aktuell 27,99 Euro auf dann 27,03 Euro pro Person und Jahr. Die Leistungsgebühr für Restabfall verringert sich zwischen 4,5 und 9 Prozent. Die Bioabfallgebühr bleibt weitestgehend konstant, einzig bei den 660 Liter Biotonnen reduziert sich die Gebühr merklich um 14 Prozent. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einer 80-Liter-Restabfalltonne (Leerung aller zwei Wochen) und einer 60 Liter Bioabfalltonne mit wöchentlicher Leerung verringert sich der Jahresbeitrag von derzeit 227,50 Euro auf 220,23 Euro im Jahr 2019. Auch für Mieter in Wohnanlagen wird es am Ende des Jahres preiswerter.

Die leicht sinken Gebühren sind vor allem auf Überdeckungen in Höhe von ca. 900.000 Euro aus dem Jahr 2017 zurückzuführen. Diese resultiert aus höheren Verwertungserlösen für Altpapier und Schrott und auf nicht getätigte Planinvestitionen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH im Jahr 2017.

Seit 2016 gibt es die Bioabfallbehälter flächendeckend in der Landeshauptstadt, im Jahr 2017 sind 7100 Tonnen Bioabfälle eingesammelt worden. Im ersten Jahr waren es 6500 Tonnen. Die Abfälle werden aktuell durch die Pro Arkades GmbH in Jünsdorf zu Kompost verarbeitet. Ab dem kommenden Jahr wird nun die Verwendung von im Handel als „kompostierbare Kunststoffbeutel“ erhältlichen Tüten für Bioabfälle untersagt. „Es ist untersagt, nicht kompostierbare Abfälle in die Bioabfallbehälter einzufüllen. Dies gilt auch für kompostierbare Kunststoffbeutel, da diese für die Verarbeitung in den Kompostierungsanlagen nicht geeignet sind. Der Bioabfall darf in loser Form, in Zeitungspapier oder in Papierbeuteln in die Bioabfallbehälter eingefüllt werden“, heißt es im §8 der überarbeiteten Abfallentsorgungssatzung.

Die neuen Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2019 werden im Januar vom Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam an alle Grundstückseigentümer gesendet. Die Eigentümer werden daher gebeten, Änderungen die sich für 2019 ergeben, bis spätestens 14. Dezember 2018 mitzuteilen. Dazu zählen z.B. Eigentümer- oder Verwalterwechsel, Adressänderungen, Änderungen der Behältergrößen, Entleerungsrhythmen und Anzahl der Personen bzw. Beschäftigten, welche auf dem Grundstück gemeldet sind. Änderungen können entweder per Post an: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam oder per Fax 0331 289-3798 geschickt werden. Entsprechende Änderungsformulare finden Sie zudem im Internet unter: www.potsdam.de/abfallentsorgung.

 

Potsdam, 05.12.2018

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2018-12-05 17:50:10 Vorherige Übersicht Nächste


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