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Potsdam, 28.03.2014

Kaiser Wilhelm oder Kronprinz Rudolph? Das ist nicht die Frage - Brandenburg will alte Apfelsorten erhalten

Auf rund 2.000 Hektar wird in Brandenburg Obst im integriert kontrollierten Anbau angebaut. Äpfel spielen die größte Rolle. Neben den handelsüblichen Sorten erhalten viele Betriebe auch alte Apfelsorten. Viele dieser alten Obstsorten tragen klangvolle alte Namen. Wenn Gärtner heute ‚Kaiser Wilhelm‘ oder ‚Kronprinz Rudolph‘ wiederhaben wollen, dann verweist das nur auf den Zeitgeist zum Zeitpunkt der Kultivierung der Sorte. Das Land Brandenburg unterstützt und fördert, auch mit Blick auf die Erhaltung der genetischen Vielfalt und wegen der Anpassung an regionale Boden-, Wasser- und Klimaverhältnisse, gezielt den Erhalt alter Apfel- und Birnensorten. 

Für landwirtschaftliche beziehungsweise gartenbauliche Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin werden zwei Förderprogramme angeboten, die den Anbau alter Obstsorten unterstützen - die Pflege von Streuobstwiesen sowie der Anbau von Dauerkulturen im Rahmen des Programms ökologischer Landbau.

Im Förderzeitraum von 2007 bis 2013 sind landesweit 534 Hektar Streuobstwiesen erfasst worden, von denen für 371 Hektar eine Förderung beantragt wurde. Für die Pflege von Streuobstwiesen hat das Land jährlich rund 290.000 bereitgestellt. Für Obstanlagen in ökologisch betriebenen Dauerkulturen (588 Hektar) hat Brandenburg 275.000 Euro jährlich ausgereicht.

Streuobstwiesen sind in der EU-Förderperiode von 2007 bis 2013 gefördert worden, wenn sie eine Mindestgröße von 0,5 Hektar und mindestens 30 aber höchstens 100 Bäume aufweisen. Das darunterliegende Grünland muss mindestens einmal im Jahr gemäht oder beweidet werden. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist verboten. Die Bäume sind durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte zu pflegen. Die Pflege von Streuobstwiesen wurde mit 10 bis 15 Euro je Baum und die (einmalige) Nachpflanzung von Einzelbäumen in Altanlagen mit 38 bis 50 Euro  je Baum gefördert. 

Der Anbau von Obstbäumen im ökologischen Landbau wird gefördert, wenn der Betrieb als ökologisch wirtschaftend registriert und kontrolliert wird. Dabei müssen die ökologischen Verfahren der EU-Verordnung zur ökologisch-biologischen Produktion entsprechen. Die Nutzung der Obstbestände muss dem Erwerb dienen. Der Anbau wurde mit 588 Euro je Hektar und die Einführung des Verfahrens wurde mit 640 Euro je Hektar gefördert.

Potsdam, 28.03.2014

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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