Navigation überspringen
Potsdam, 05.10.2016

HBCD-haltige Dämmplatten werden ab 30.09.2016 zu gefährlichem Abfall

Dämmplatten aus dem Baubereich, wie sie zum Beispiel zur Fassaden- oder Dachisolierung verwendet werden, sind seit 60 Jahren überwiegend mit dem Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) versehen worden. Diese chemische Verbindung ist ein persistenter, bioakkumulierbarer Schadstoff und muss thermisch zerstört werden. HBCD-haltige Abfälle sind ab dem 30.09.2016 als gefährliche Abfälle eingestuft und unterliegen damit den Nachweispflichten der Nachweisverordnung (NachwV) sowie den Andienpflichten der Sonderabfallentsorgungsverordnungen der Länder Berlin und Brandenburg (SoAbfEV/SAbfEV). 

Die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH als Zentrale Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen in den Ländern Berlin und Brandenburg möchte in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin hiermit über die momentane Entsorgungssituation der o. g. Abfälle informieren. 

Zu den Einzelheiten: 

Derzeit gibt es über die künftige Entsorgungssituation von HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmplatten große Diskussionen. Die betroffene Wirtschaft - Abfallerzeuger, -entsorger, -transporteure, -dienstleister und Verbände - aber auch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger befürchten Entsorgungsengpässe. Die Situation resultiert aus der Novellierung der POP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe) am 30. März 2016. 

Durch Aufnahme des Schadstoffs Hexabromcyclodedecan (HBCD) unterfallen ab 30. September 2016 Abfälle, die mehr als 1.000 mg/kg HBCD enthalten, dieser Verordnung und den entsprechenden Regelungen. Die HBCD-haltigen Abfälle sind künftig getrennt von anderen Abfällen zu halten, nach Möglichkeit von anhaftenden Fraktionen zu separieren und als gefährlicher Abfall mit den entsprechenden Dokumenten, die die Nachweisverordnung (NachwV) sowie die Sonderabfallentsorgungsverordnungen der Länder Berlin und Brandenburg (SoAbfEV/SAbfEV) vorschreiben, zu entsorgen. Es muss grundsätzlich eine Entsorgung vorgenommen werden, die das HBCD zerstört. In der Praxis kommt daher nur eine Verbrennung in dafür zugelassenen Anlagen in Frage. 

Von diesen neuen Regelungen betroffen sind neben Kunststoffabfällen aus dem Bereich der Demontage von Elektroaltgeräten insbesondere die oben angesprochenen Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, denen das HBCD als Flammschutzmittel zugesetzt wurde. 

Auf der Basis von Schätzungen der ehemaligen Hersteller ist davon auszugehen, dass in den Bundesländern Berlin und Brandenburg in diesem Jahr etwa 100 t, 2017 ca. 400 t und ab 2018 pro Jahr etwa 800 t dieser Polystyrol-Dämmplatten als Abfall anfallen und zu entsorgen sind. 

Es ist seit 2014 bekannt, dass das HBCD in die POP-Verordnung aufgenommen werden wird und damit die Entsorgung für die betroffenen Abfälle neu geregelt wird. Um alle Abfallwirtschaftsbeteiligten frühzeitig über die Auswirkungen zu informieren, hat die SBB auf diese Veränderungen und ihre Konsequenzen u. a. in Informationsveranstaltungen 2014, 2015 und 2016 hingewiesen. Darüber hinaus wurden von der SBB frühzeitig eine Vielzahl von Abfallentsorgungsfirmen kontaktiert, um anzuregen, Entsorgungskapazitäten zu schaffen. Teilweise sind diese Ideen aufgenommen und realisiert worden. 

Seit Anfang September 2016 sind in einem Merkblatt der SBB zur Entsorgung der HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmplatten alle relevanten Informationen zur Charakterisierung und Einstufung der Abfälle, zur erforderlichen Analytik, zu den in der Region zur Verfügung stehenden Entsorgungswegen sowie zu den erforderlichen Dokumenten der Nachweisführung zusammengestellt. Das Merkblatt ist unter www.sbb-mbh.de/publikationen/merkblaetterleitfaeden/hbcd-merkblatt.html zu finden. 

In Berlin und Brandenburg stehen mittlerweile drei Vorbehandlungsanlagen zur Verfügung, die die HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmplattenabfälle annehmen können. Dort werden die Abfälle z. T. vorbehandelt bzw. gelagert und nachfolgend Verbrennungsanlagen zugeführt. Es besteht die Möglichkeit, diese Abfälle derzeit in zwei Abfallverbrennungsanlagen in Brandenburg zu entsorgen. Weiterhin werden 11 Sonderabfallzwischenläger in der Region betrieben, die für diese Abfälle die entsprechenden Genehmigungen besitzen und annahmebereit sind. 

Darüber hinaus verfügen am heutigen Tage 25 Abfallbeförderer (z. B. Containerdienste) über Sammelentsorgungsnachweise, über die die Abfälle von den Baustellen abgeholt und zu den zugelassenen Entsorgungsanlagen transportiert werden können. Damit besteht speziell für Bau-, Handwerks- und Abbruchfirmen, bei deren Tätigkeit diese Abfälle anfallen, eine unkomplizierte Entsorgungsmöglichkeit. Eine aktuelle Liste der Firmen, die diese Abfälle als Entsorger oder Einsammler annehmen dürfen, ist ebenfalls auf der o. g. Internetseite der SBB zu finden. 

Um die knappen Verbrennungskapazitäten sinnvoll zu nutzen, müssen folgende Aspekte im Entsorgungsprozess berücksichtigt werden: 

Es ist unabdingbar, dass Polystyrol, das weder HBCD noch andere Schadstoffe enthält, - beispielsweise aus dem Verpackungsbereich - separat gehalten und den dafür zugelassenen Entsorgungswegen (als nicht gefährlicher Abfall) zugeführt wird. Alle Abfallerzeuger sollten die HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmplattenabfälle nicht direkt den Verbrennungsanlagen zuführen, sondern die Vorbehandlungskapazitäten nutzen, um die Verbrennungskapazitäten zu schonen. 

Die SBB wird auch in den nächsten Wochen weitere Anstrengungen unternehmen, um die noch knappen Entsorgungskapazitäten weiter auszubauen. Sollten Sie Fragen zu Entsorgungsmöglichkeiten für die betroffenen Abfälle haben, beraten Sie die Mitarbeiter der SBB gern. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie unter www.sbb-mbh.de/aufgaben-der-sbb/nachweisverfahren.html. 

Potsdam, 05.10.2016

Veröffentlicht von:
MLUL

Info Potsdam Logo 2016-10-05 10:22:32 Vorherige Übersicht Nächste


1562

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 19. bis 25. Oktober 19.10.26 - Am Kanal Für die Schacht- und Kanalsanierung muss die Straße Am Kanal zwischen Burgstraße und Französische Straße halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr in Richtung L40 Nuthestraße wird an der ...
Netzgesellschaft Potsdam saniert die Mischwasserkanäle in der Straße Am Kanal

Netzgesellschaft Potsdam saniert die Mischwasserkanäle in der Straße Am Kanal

15.10.26 - Die Netzgesellschaft Potsdam (NGP) saniert die Mischwasserkanäle in der Straße Am Kanal vom 20. Oktober bis zum 29. Oktober 2026. Die Sanierungsarbeiten dienen der langfristigen Sicherstellung einer ...
Warnung vor Haustürgeschäften und falschen Mitarbeitenden

Warnung vor Haustürgeschäften und falschen Mitarbeitenden

im Stadtgebiet Potsdam 15.10.26 - Die Energie und Wasser Potsdam (EWP) und die Netzgesellschaft Potsdam (NGP) warnen vor aktuellen Haustürgeschäften und falschen Mitarbeitenden im Stadtgebiet Potsdam. Besonders betroffen sind derzeit ältere ...
Wasserrohrbruch in der Berliner Straße: Trinkwasserversorgung gesichert.

Wasserrohrbruch in der Berliner Straße: Trinkwasserversorgung gesichert.

Straßenbahnverkehr fährt wieder an 06.10.26 - Nach dem Wasserrohrbruch in der Berliner Straße am gestrigen Abend hat die Netzgesellschaft Potsdam (NGP) die Reparaturarbeiten an der Trinkwasserleitung erfolgreich abgeschlossen. Die Trinkwasserversorgung für die ...
Verkehrsprognose für die Zeit

Verkehrsprognose für die Zeit

vom 5. bis 11. Oktober 04.10.26 - Potsdamer Chaussee B2 Höhe Krampnitz Zur Anbindung des Stadtteils Krampnitz an das Straßennetz wird ein neuer Knotenpunkt auf der Potsdamer Chaussee (B2) zwischen Hannoversche Straße und Rotkehlchenweg gebaut. ...

 
Facebook twitter