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Potsdam, 19.10.2021

Gleichstellungsplan 2021 bis 2024 vorgestellt


Landeshauptstadt Potsdam

Die Leiterin des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt und Gleichstellungsbeauftragte Martina Trauth hat am 19. Oktober 2021 den Gleichstellungsplan 2021-2024 für die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam vorgestellt.
Der Gleichstellungsplan ist ein zentrales Instrument für eine auf Gleichstellung von Frauen und Männern gerichtete Personalplanung und Personalentwicklung. Er hat das Ziel, die Beschäftigtenstruktur zu analysieren, Ungleichheiten in der beruflichen Entwicklung von Frauen und Männern zu benennen und Maßnahmen für ihre Beseitigung vorzuschlagen. Der Gleichstellungsplan ist nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz/LGG) für Dienststellen mit mehr als zwanzig Beschäftigten vorgeschrieben. Er soll die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern entscheidend voranbringen und dient der Konkretisierung des in Artikel 3 des Grundgesetzes vorgegebenen verfassungsrechtlichen Zieles: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.

„Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt diesem Verfassungsauftrag einen hohen Stellenwert zu“, sagt Martina Trauth. „Insbesondere in den vergangenen Monaten gab es von Seiten der Verwaltung ein sehr deutliches Engagement, um Frauen in höhere Führungspositionen zu bringen“, so die Gleichstellungsbeauftragte. 2019 waren von 20 Fachbereichsleitungspositionen nur noch sechs von Frauen besetzt. Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im August 2019 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, bei der künftigen Besetzung der Fachbereichsleitungen in der Potsdamer Verwaltung auf eine Erhöhung des Frauenanteils auf mindestens 50 Prozent hinzuwirken. „Mittlerweile sind dabei schon gute Fortschritte erzielt worden“, so Martina Trauth

Weniger gute Ergebnisse in Bezug auf Gleichstellungsaspekte zeigt die Teilzeitquote der Beschäftigten im Gleichstellungsplan. So arbeiteten 34,5 Prozent aller weiblichen Beschäftigten in Teilzeit, während es bei den Männern nur knapp 12 Prozent im Jahr 2019 waren. Ähnlich sieht es bei der Beanspruchung der Elternzeit aus. Während Mütter durchschnittlich 5,8 Monate Elternzeit nahmen, waren es bei den Vätern nur 1,8 Monate. Hier wird deutlich, dass Väter häufig eine wesentlich kürzere Auszeit für die Kindererziehung nehmen als Mütter. Das Arbeiten in Teilzeit hat für Frauen nicht nur geringere Renteneinnahmen im Alter zur Folge, sondern wirkt sich in der Regel auch negativ auf die Karriere aus. Erschwerend kommt hinzu, dass die Elternzeit nach dem Tarifrecht nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird und Frauen dadurch auch finanzielle Nachteile erfahren.

„Wir müssen dieser Entwicklung entgegenwirken und eine väterbewusste Personalpolitik etablieren“, so Martina Trauth. Das heißt, Väter sollen nach dem neuen Gleichstellungsplan zukünftig gezielt in der Unternehmenskommunikation angesprochen werden und auch durch ihre Führungskräfte dazu motiviert werden, eine längere Elternzeit zu nehmen. Zu weiteren Vorgaben im neuen Gleichstellungsplan zählen auch die Etablierung regelmäßiger Informationsveranstaltungen zum Thema Elterngeld, Elternzeit und (Familien-)Pflegezeit, qualifizierte Ansprechpersonen durch den Fachbereich Personal und Organisation sowie die Aufnahme von „vereinbarkeitsbewusster Führung“ in den Kriterienkatalog für die Auswahl von Führungskräften.

Vorrangig geht es der Gleichstellungsbeauftragten darum, Frauen verstärkt in höhere Führungspositionen zu bringen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter gleichermaßen zu fördern. „Wir brauchen faire Chancen im Erwerbsleben für Frauen und für Männer“, so Martina Trauth. „Wir können nicht auf das Potenzial sehr gut qualifizierter Frauen verzichten. Und wir müssen Talente auch sichtbar machen“, so Trauth. Ein zentrales Instrument dafür sieht die Gleichstellungsbeauftragte im Mentoring. Der neue Gleichstellungsplan sieht vor, das Mentoringprogramm „Frauen in Führung“ dauerhaft in der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam zu etablieren.

Trauth ist davon überzeugt, das „Familienfreundlichkeit“ – und dazu zählt für sie neben Vereinbarkeit von Beruf und Kindern, auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor für Betriebe und Unternehmen in Potsdam ist. „Die Flexibilisierung der betrieblichen Arbeitswelt ist wesentlich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte. Die Digitalisierung macht dabei vieles möglich und beförderte auch das seit langem bekannte Arbeiten im Homeoffice in der Stadtverwaltung auf eine neue Stufe. Mittlerweile können Beschäftigte bis zu 2,5 Tage pro Woche Mobiles Arbeiten in Anspruch nehmen, wenn es die Arbeitsaufgaben zulassen. Auch die Führung in Form eines Teilzeittandems möchte die Gleichstellungsbeauftragte vorantreiben und ist im neuen Gleichstellungsplan vorgesehen. „Das Modell Job-Sharing muss insbesondere bei den Führungskräften viel mehr beworben werden. Es ist ein spannender Weg, der gerade auch für Frauen mit Führungsabsichten noch viel Potenzial in sich birgt“, so Martina Trauth.

In den nächsten Wochen wird die Gleichstellungsbeauftragte den Führungskräften der Potsdamer Verwaltung den Gleichstellungsplan vorstellen. Denn eine chancengleiche Personalentwicklung ist zwar eine Gemeinschaftsaufgabe, liegt aber insbesondere in der Verantwortung der Führungskräfte sagt Martina Trauth.

Gleichstellungsplan der Landeshauptstadt Potsdam 2021-2024 (Stand: 15. Oktober 2021) Gleichstellungsplan der Landeshauptstadt Potsdam 2021-2024 (Stand: 15. Oktober 2021) (PDF; 1,58 MB)Potsdam, 19.10.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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