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Potsdam, 09.09.2022

Förderung von Maßnahmen der Pflege vor Ort in Potsdam verlängert


Landeshauptstadt Potsdam ruft interessierte Antragsberechtigte auf, bis 31. Oktober entsprechende Projekte einzureichen

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die „Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Förderung von Maßnahmen Kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort“ für den Leistungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 verlängert. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege in der Landeshauptstadt Potsdam. Eine Antragstellung ist bis zum 31.10.2022 möglich.

Dazu die Leiterin des Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier: „Ich freue mich, dass das Land den Förderzeitraum für Maßnahmen von „Pflege vor Ort“ verlängert hat. Im ersten Förderzeitraum sind einige tolle Projekte entstanden. Um auch weiterhin dieser wichtigen sozialpolitischen Herausforderung zu begegnen, haben wir unsererseits die Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam verlängert. Wir wollen weiterhin Projekte unterstützen, welche die in der Häuslichkeit gepflegten Personen unterstützen, so dass diese möglichst lange zu Hause leben können und an der Gesellschaft teilhaben können.“

Förderfähig sind Personal- und Sachkosten von Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI insbesondere:
für ergänzende Angebote zur Unterstützung der häuslichen Pflege und Betreuung durch Information, Beratung, Begleitung, Entlastung sowie zur Unterstützung bei der Bewältigung und Gestaltung des Alltags,
zur Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI,
zur Sicherstellung der sozialen Teilhabe insbesondere bereits pflegebedürftiger Menschen und häuslich Pflegender.

Auch im Jahr 2023 stehen der Landeshauptstadt Potsdam Mittel in Höhe von rund 440.000 € zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Potsdam ruft interessierte Antragsberechtigte daher dazu auf, Projekte einzureichen. Zuwendungsberechtig sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sein. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt; können jedoch aktive Kooperationspartner vom Zuwendungsempfangenden sein.

Maßnahmen können bis zu einem Betrag in Höhe von 70.000,00 EUR gefördert werden. Ein finanzieller Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden ist in Höhe von mindestens 20 Prozent erforderlich. Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise auch durch Mittel Dritter erbracht werden. Sollte dies im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann davon abgewichen werden. Über die Projekte entscheidet ein Bewertungsgremium unter Leitung des Fachbereich Soziales und Inklusion.

Weitere Informationen, die aktuelle Richtlinie, das Antragsformular und alle relevanten Anlagen finden Sie unter https://vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000032116.php#tab-links.

Der Antrag mit allen relevanten Anlagen bitte postalisch an: Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Inklusion, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 in 14469 Potsdam.

 

Potsdam, 09.09.2022

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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