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Potsdam, 18.08.2024

Fahrradstraße in der kleinen Heinrich-Mann-Allee verbeitert


mit neuem Deckenbelag

Die Fahrradstraße in der kleinen Heinrich-Mann-Allee hat zwischen der Drevestraße und der Kunersdorfer Straße auf einer Länge von circa 550 Metern einen neuen Deckenbelag erhalten. Dafür wurde die vorhandene Fahrbahn, die in einem schlechten Zustand war, gefräst und dann mit einer bituminösen Tragschicht und einer neuen Deckschicht aus Asphaltbeton versehen und auf vier Meter Breite vergrößert. Somit ist die Fahrradstraße parallel zur Heinrich-Mann-Allee für Radfahrer nun komfortabler und besser nutzbar.

Beidseitig wurden geschotterte Parkstände und Grünflächen angelegt. Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt seitlich über die neu angelegten Mulden, Bankette und versickerungsfähige Seitenbereiche. Die Höhenunterschiede zwischen der Fahrbahn und den Gehwegen wurden durch Pflasterarbeiten ausgeglichen. Zur Umsetzung des angeordneten Halteverbots in bestimmten Abschnitten und zum Schutz der aussteigenden Autofahrer zur Straßenbahnseite wurden Pollerreihen gesetzt. Die Baukosten für das Projekt liegen bei rund 340 000 Euro.

In der Fahrradstraße sind zwischen Drevesstraße und Am Försteracker in diesem Jahr noch weitere kleinteilige Maßnahmen geplant, die die Nutzung für Radfahrer sicherer, attraktiver und die dann geltenden Regelungen eindeutiger machen. So sollen die Vorfahrtsregelungen an den Einmündungen Kunersdorfer Straße, Damaschkeweg, Heimrode und Ravensbergweg so geändert und entsprechend rot markiert werden, dass die Nutzer der Fahrradstraße bevorrechtigt sind. So ist es in der Fahrradstraße Stahnsdorfer Straße bereits umgesetzt. Darüber hinaus wird eine Haltverbotszone im südlichen Abschnitt zwischen Waldstraße und Am Försteracker eingerichtet.

Neben der Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn der Heinrich-Mann-Allee gibt es noch vier weitere Fahrradstraßen in der Landeshauptstadt: die Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße, die Straße entlang des Babelsberger Parks, die Straße „Am Urnenfeld“ und der Nebenfahrbahn der Berliner Straße (ab Schiffbauergasse).

Leider sind nicht allen Verkehrsteilnehmern die in einer Fahrradstraße geltenden Regeln und Rechte bewusst. Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer, wobei der Radfahrer das Tempo bestimmt. Durch die Anordnung der Fahrradstraße hat der Radverkehr grundsätzlich Vorrang auf der Fahrbahn. Das heißt, es darf ausdrücklich auch nebeneinander gefahren werden, sogar in Gruppen, wie z.B. Schulkinder - auch wenn Kraftfahrzeugführer dadurch nicht überholen können. Anlieger dürfen die Straße weiterhin befahren, da das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ vorhanden ist. Gehwege sind allein für Fußgänger vorbehalten, Lieferverkehr ist zugelassen. Grundsätzlich gilt auch hier: Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Nicht verändert wird, dass Anlieger die Straße weiterhin befahren, da das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ vorhanden ist. Alle Parkplätze bleiben erhalten.

Potsdam, 18.08.2024

Veröffentlicht von:
potsdam.de

Info Potsdam Logo 2024-08-18 20:54:22 Vorherige Übersicht Nächste


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