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Potsdam, 10.02.2022

Einwohnerfragestunde: Fragen bitte bis 19. Februar 2022 einreichen


Landeshauptstadt Potsdam

Gemäß § 13 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam findet am Mittwoch, 2. März 2022, in der Zeit von 19 bis 20 Uhr die nächste Einwohnerfragestunde statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Fragen in Schriftform bis spätestens Samstag, 19. Februar 2022, im Büro der Stadtverordnetenversammlung, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, einzureichen – möglich auch per E-Mail an StVV-buero@rathaus.potsdam.de. Der Name und die Wohnanschrift des Fragenstellenden sind dabei anzugeben.

Die Einwohnerfragestunde ist eine Einrichtung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, ihre auf ein Thema bezogene Frage mit maximal fünf Unterfragen zu städtischen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft an die Stadtverordneten oder den Oberbürgermeister zu stellen oder Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. In der Einwohnerfragestunde dürfen nur Fragen zu Angelegenheiten gestellt werden, die in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind sowie zu solchen Angelegenheiten, die nicht bereits Gegenstand der gleichen Sitzung sind; sie dient nicht der Klärung von Einzelfragen.
Fragen, die den formalen Voraussetzungen nicht entsprechen, werden an die Fragesteller zurückgegeben und unabhängig von den geltenden Fristen erst dann zugelassen, wenn diese vorliegen. Die Einwohnerfragen werden mündlich, in der Reihenfolge ihres Eingangs beantwortet. Ist der Fragestellende nicht anwesend, wird auf die Beantwortung der Frage verzichtet.

Die Einwohnerfragestunde wird vierteljährlich, im Regelfall in der StVV im letzten Monat eines
jeden Quartals durchgeführt (März, Juni, September, Dezember).

 

Potsdam, 10.02.2022

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2022-02-10 16:51:00 Vorherige Übersicht Nächste


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