Navigation überspringen
Potsdam, 05.10.2015

Einstellung des Verfahrens gegen beurlaubten Potsdamer Baubeigeordneten Klipp hat keinen Einfluss auf Abwahlantrag

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin, ein Ermittlungsverfahren gegen den beurlaubten Potsdamer Baubeigeordneten Matthias Klipp einzustellen, hat keinen Einfluss auf den bestehenden Abwahlantrag. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft betrifft Sachverhalte aus einem zwischen Herrn Klipp und dem Springer-Verlag geführten Zivilprozess, die für den gestellten Abwahlantrag nicht maßgeblich sind. Über den Abwahlantrag wird am 4. November in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt.

Ausschlaggebend für den Abwahlantrag des Oberbürgermeisters ist, dass Herr Klipp mehrmals gegenüber der Öffentlichkeit, den Gremien der Stadtverordnetenversammlung und gegenüber dem Oberbürgermeister nicht wahrheitsgemäß informiert hat. So hat er beispielsweise stets behauptet, sein Architekt habe alle Verhandlungen mit der Bauverwaltung allein geführt. Im Rahmen einer internen Untersuchung wurde aufgedeckt, dass er sehr wohl sein persönliches Bauvorhaben mit seinen Mitarbeitern intensiv besprochen hat. Auch die tatsächlich anrechenbare Größe seines Grundstückes für seinen privaten Bauantrag war ihm deutlich früher bekannt als von ihm angegeben.

Die nachweislich falschen Behauptungen gegenüber den Stadtverordneten, dem Oberbürgermeister sowie gegenüber der Öffentlichkeit mögen strafrechtlich unerheblich sein, haben aber das Vertrauensverhältnis zum Oberbürgermeister, der Verwaltung, den meisten Stadtverordneten und der Öffentlichkeit zum Teil irreparabel beschädigt.

 

Hintergrund: 

Oberbürgermeister Jann Jakobs hatte den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt der Landeshauptstadt Potsdam, Matthias Klipp, gemäß § 54 des Landesbeamtengesetzes beurlaubt. Grund dafür sind Unklarheiten beim Umgang des Beigeordneten mit seinem Hausbau und insbesondere seiner Informationspolitik nach Erhebung öffentlicher Vorwürfe, die der Baubeigeordnete auch im heutigen Gespräch beim Oberbürgermeister nicht ausräumen konnte. Als Folge daraus sieht der Oberbürgermeister das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und Herrn Klipp irreparabel gestört. Zu den Hintergründen sind am Nachmittag die Fraktionsvorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung informiert worden. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus ein Disziplinarverfahren einleiten und für die nächst mögliche Stadtverordnetenversammlung einen Abwahlantrag stellen.

Beim Zusammentragen aller Details aus dem Baugenehmigungsverfahren des Beigeordneten und seiner Ehefrau in Vorbereitung des Hauptausschusses am kommenden Mittwoch hat sich herausgestellt, dass Herr Klipp mehrmals gegenüber der Öffentlichkeit, den Gremien der Stadtverordnetenversammlung und gegenüber dem Oberbürgermeister nicht wahrheitsgemäß informiert hat.

Oberbürgermeister Jann Jakobs: „Die seit Wochen andauernde Berichterstattung in der Öffentlichkeit über den Hausbau des Beigeordneten und sein Umgang damit ist geeignet, das Ansehen der Landeshauptstadt Potsdam und das der Stadtverwaltung dauerhaft zu beschädigen. Meine Aufgabe ist es, dieses Ansehen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht haben sich in dem Genehmigungsverfahren korrekt verhalten. Alle Einzelheiten daraus wurden von der Oberen Bauaufsicht des Landes geprüft und nicht beanstandet. Diesen Fakt gilt es noch einmal hervorzuheben: Der Stadtverwaltung ist in dem Genehmigungsverfahren nichts vorzuwerfen.“

Gerade der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat in den aktuellen Herausforderungen einer modernen und wachsenden Stadt eine hervorgehobene Bedeutung. Sie ist Schaltstelle für die Aufgaben der Zukunft. Dies verlangt eine konzentrierte, glaubwürdige und angesehene Führung der Verwaltung nach innen wie außen. Auch darum ist es bei der Entscheidung des Oberbürgermeisters gegangen.

Potsdam, 05.10.2015

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2015-10-05 13:31:24 Vorherige Übersicht Nächste


1439

Das könnte Sie auch interessieren:

Eröffnung des Stadtbad Park Babelsberg am 5. Juli 2025

Eröffnung des Stadtbad Park Babelsberg am 5. Juli 2025

Kostenfreier Tag der offenen Tür 29.04.25 - Mit einem kostenfreien Tag der offenen Tür eröffnet das Stadtbad Park Babelsberg am 5. Juli seine Tore und läutet damit die Strandbadsaison 2025 vor Ort ein. Eingebettet in die UNESCO-Welterbelandschaft des ...
Unterbrechung der Wärmeversorgung wegen Bauarbeiten

Unterbrechung der Wärmeversorgung wegen Bauarbeiten

zur Erneuerung der Brücke über die Nuthe am Horstweg 28.04.25 - Die Landeshauptstadt Potsdam plant die Erneuerung der Brücke über die Nuthe am Horstweg. Als vorbereitende Maßnahme muss dazu eine Fernwärmeleitung in diesem Bereich umverlegt werden. Die Arbeiten haben ...
Innovationspreis Berlin Brandenburg 2025 gestartet

Innovationspreis Berlin Brandenburg 2025 gestartet

Innovative Ideen aus der Hauptstadtregion gesucht 28.04.25 - Bewerben Sie sich bis zum 14. Juli 2025 und sichern Sie sich die Chance auf ein Preisgeld von 15.000 Euro.Berlin / Brandenburg, 28. April 2025. Heute beginnt der Wettbewerb um den Innovationspreis Berlin Brandenburg 2025. ...
Wir halten Potsdams Straßen frei – Reinigung der Straßenabläufe

Wir halten Potsdams Straßen frei – Reinigung der Straßenabläufe

in Nachtschichten startet im Mai 25.04.25 - Die Netzgesellschaft Potsdam (NGP) sorgt auch in diesem Jahr wieder dafür, dass Potsdams Straßenabläufe zuverlässig funktionieren. Zwischen dem 5. Mai und 23. Mai 2025, jeweils montags bis freitags, wird das ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 28. April bis 4. Mai 25.04.25 - Verkehrseinschränkungen 20. RBB Potsdamer Drittelmarathon Für den RBB-Drittelmarathon am Sonntag, 27. April, sind temporäre Sperrungen entlang der Laufstrecke in der Potsdamer Innenstadt und in Babelsberg ...

 
Facebook twitter