Eigentümer tragen Pflicht für Entsorgung von Herbstlaub
So schön das Herbstlaub auch ist:
Regnet es, wird der Blätterreigen zur Gefahrenquelle - besonders auf den Fußwegen, da man darauf ausrutschen kann. Um das zu verhindern, ist darauf zu achten, dass Laub zeitnah aus möglichen Gefährdungszonen des öffentlichen Bereiches entfernt wird.
Die Reinigung der Gehwege ist im gesamten Stadtgebiet von Potsdam gemäß Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 02.12.2009 auf die Grundstückseigentümer übertragen. Zur Gehwegreinigung gehört auch die Beseitigung des Laubes.
Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam entsorgt. Es ist durch die Grundstückseigentümer auf Haufen zu setzen. Das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Laub wird mit der turnusmäßigen Straßenreinigung sowie mit Sondertouren durch die Stadtentsorgung (STEP) abgefahren.
Im Interesse aller Gebührenzahler ist die Landeshauptstadt Potsdam nur für Laub zuständig, das auch tatsächlich im öffentlichen Raum angefallen ist - nicht aber für Laub, das Grundstückseigentümer von ihrem Grundstück auf die Straße kehren, um sich die Entsorgung zu ersparen.
Wer das Laub nicht auf dem eigenen Grundstück kompostieren möchte, kann es z.B. in gekennzeichneten Laubsäcken, die bei den Vertriebsstellen oder den Wertstoffhöfen der STEP entgeltlich erworben werden können, einsammeln und bei der STEP zur Abholung anmelden. Die Abholung und Entsorgung der Laubsäcke ist im Kaufpreis von 3,57 Euro enthalten.
Darüber hinaus können Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt entgeltlich auch an genehmigten Kompostieranlagen oder den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam angeliefert werden.
Wer das Laub allerdings im Garten lässt, tut etwas Gutes für die Tierwelt. Igeln, Fröschen und Insekten bieten die Laubhaufen ein behagliches Winterquartier.
Veröffentlicht von:
Stadtvewaltung Potsdam
2010-10-27 2010-10-27 18:20:58 Vorherige Übersicht Nächste