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Potsdam, 11.08.2017

Brandenburg unterstützt Landwirte bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen widriger Witterungsverhältnisse

Seit Mitte April ist Brandenburg von extremen Wetterlagen betroffen, die erheblichen Einfluss auf die Erträge in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen haben. Wie bei anderen Extremereignissen, die Brandenburgs Landwirtschaft in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten erleiden mussten, gilt auch diesmal der Grundsatz, „dass wir unsere Bauern und Gärtner, die mit den Wetterunbildungen wirtschaften müssen, nicht alleine lassen“, betont Agrar- und Umweltstaatssekretärin Carolin Schilde in Potsdam. 

Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium hatte heute Mitarbeiter der Landwirtschaftsämter der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte sowie Vertreter landwirtschaftlicher Berufsverbände über das weitere Verfahren für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährung finanzieller Unterstützung zur Minderung von Einkommensverlusten aufgrund der diesjährigen Witterungsverhältnisse informiert.

Verabredet wurde, im Land die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für Zahlungen an Landwirte und Gärtner zu schaffen, die durch Frostschäden oder durch lang anhaltende Niederschläge erhebliche Einkommensverluste hinnehmen müssen.

Vorab muss für die Regionen die amtliche Feststellung von Extremereignissen aufgrund allgemeinverbindlicher Kriterien – durch das Ministerium mit dem Deutschen Wetterdienst – erfolgen. 

Nach den Regularien der EU können betroffene Agrarunternehmen dann einen teilweisen Schadensausgleich aufgrund extremer Wetterereignisse erlangen. Hierfür müssen die Antragsteller Unterlagen beibringen, wie hoch die Schäden sind. Anträge können nur Betriebe stellen, die Verluste von mindestens 30 Prozent, bezogen auf den durchschnittlichen wirtschaftlichen Ertrag der vergangenen drei Jahre, nachweisen können.

Vorläufige Schadenserfassung

In den Kreisen erfolgt jetzt eine die Erfassung der Frostschäden vom April, von denen vor allem Gartenbaubetriebe betroffen waren, sowie die vorläufige Erfassung der landwirtschaftlichen Schäden, verursacht durch starke und anhaltende Regenfälle im Juli. 

Ziel ist, bis zum Ende des Monats einen ersten Überblick über die Höhe der zu erwartenden Anträge zu bekommen, um dann die finanziellen Mittel mit dem Finanzministerium und gegebenenfalls auch mit dem Landtag abzustimmen.

Eine genauere Darstellung der Schäden wird sich in vielen Betrieben erst zum Ende der Erntesaison ergeben. Die konkretisierten Daten werden dann in die eigentlichen Antragstellungen einfließen, die Anfang Oktober beginnen.

Ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind die Abstimmungen auf Bundesebene. Sollten die Abfragen eine Betroffenheit vieler Bundesländer ergeben, könnten die Wetterunbilden auch als nationales Schadensereignis eingestuft werden. Brandenburg bemüht sich weiterhin um die Unterstützung des Bundes.

Richtlinienentwurf

Um überhaupt  Hilfen an Landwirte auszureichen, muss das Land eine Rechtsgrundlage in Form einer Richtlinie erarbeiten und bestätigen lassen. Deren Inhalte wurden heute im Entwurf vorgestellt – wie auch das Antragsformular, das Landwirte und Gärtner ausfüllen müssen, um am Verfahren teilzunehmen. 

Fragen und Antworten

Da viele Landwirte auch in den kommenden Wochen nicht auf ihre Flächen kommen, ergeben sich Fragen bei der Umsetzung von Vorgaben aus den Agrarumweltprogrammen, dem Greening oder auch bei der Düngung. Um mögliche Anlastungen für die Bauern zu vermeiden, hat das Land einen FAQ-Katalog erarbeitet, der über die Homepage des Ministeriums abrufbar ist: www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/FAQ-Behandlung-witterungsbedingter-Haertefaellen.pdf

Potsdam, 11.08.2017

Veröffentlicht von:
MLUL

Info Potsdam Logo 2017-08-11 14:44:04 Vorherige Übersicht Nächste


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