Navigation überspringen
Potsdam, 23.12.2020

Böllerverbot im gesamten Stadtgebiet erlassen


Verbot gilt für Pyrotechnik Kategorie F2 / Tischfeuerwerke und Wunderkerzen möglich

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2020/2021 im gesamten Stadtgebiet untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am heutigen Mittwoch, 23. Dezember 2020, veröffentlicht worden und gilt für den Zeitraum 31. Dezember 2020 0 Uhr bis 1. Januar 2021 24 Uhr. Demnach dürfen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam, das heißt auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2 nicht verwendet werden. Von dem stadtweiten Verbot ausgenommen sind Feuerwerke der Kategorie F1, dazu gehören beispielweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und sogenannte Knallerbsen.

Auch in der Silvesternacht gelten die Regelungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes mit einer begrenzten Anzahl von Personen gestattet. Zudem gilt laut Landesverordnung ein stadtweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Auch das Zünden von pyrotechnischen Erzeugnissen der Klasse F2 ist nun in Potsdam stadtweit untersagt. Neben den Gründen des Infektionsschutzes gilt es, die in den Vorjahren immer aufgetretenen Verletzungen durch Feuerwerk und Böller möglichst zu vermeiden, da die Krankenhäuser in der Region sowie die Intensivstationen aufgrund der Corona-Pandemie keine freien Kapazitäten haben.

Im Klinikum Erst von Bergmann kam es anlässlich der letzten beiden Jahreswechsel zu jeweils etwa fünf schweren Handverletzungen, zu weiteren zehn bis 15 durch erhöhten Alkoholkonsum begünstigten Verletzungen sowie zu Augenverletzungen (2018/19: elf Patienten, davon zwei stationär versorgt; 2019/20: zwölf Patienten, davon zwei stationär versorgt). Da diese Verletzungen häufig stationäre Behandlungen zur Folge hatten, sind diese Zahlen keineswegs unerheblich im Hinblick auf eine weitere Belastung des Gesundheitssystems. Jede Inanspruchnahme von Bettenkapazitäten muss vermieden werden.


Die Allgemeinverfügung ist auf der Grundlage der § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 25 der Dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) vom 15. Dezember 2020, in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 18. Dezember 2020, erlassen worden. Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie online im Amtsblatt Nr. 28 auf www.potsdam.de/amtsblatt.

Potsdam, 23.12.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-12-23 12:23:43 Vorherige Übersicht Nächste


979

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 9. bis 15. Februar 08.02.26 - L40 Brücke Horstweg / Horstweg Die stadtauswärtige Brücke der L40 über den Horstweg wird neu gebaut. Der Verkehr in dieser Richtung wird über Mittelstreifenüberfahrten auf die stadteinwärtige ...
Kostenlose Streugutausgabe der STEP trifft auf große Nachfrage in Potsdam

Kostenlose Streugutausgabe der STEP trifft auf große Nachfrage in Potsdam

05.02.26 - Die kostenlose Ausgabe von Streugut durch die Landeshauptstadt Potsdam und die Stadtentsorgung Potsdam (STEP) stößt weiterhin auf sehr großes Interesse. An den Wertstoffhöfen Drewitz und Neuendorfer Anger ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 2. bis 8. Februar 01.02.26 - L40 Brücke Horstweg / Horstweg Die stadtauswärtige Brücke der L40 über den Horstweg wird neu gebaut. Der Verkehr in dieser Richtung wird über Mittelstreifenüberfahrten auf die stadteinwärtige ...
Städtebauliche Varianten für den Brauhausberg vorgestellt

Städtebauliche Varianten für den Brauhausberg vorgestellt

Online-Feedback noch bis 2. Februar möglich 30.01.26 - Rund 400 Interessierte haben an der Vorstellung der städtebaulichen Varianten für den Brauhausberg teilgenommen. Dort soll in den kommenden Jahren ein moderner öffentlicher Universitätscampus entstehen. ...
Standorte und Termine des Schadstoffmobils

Standorte und Termine des Schadstoffmobils

im Januar 2026 26.01.26 - Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, die nicht in den Restabfallbehälter gehören, sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Potsdamer Privathaushalte können Schadstoffe, wie beispielsweise ...

 
Facebook twitter