Bewohnerparkbereiche in der Brandenburger Vorstadt werden ausgedehnt
Landeshauptstadt Potsdam
Zum 26. November dieses Jahres wird die Parkraumbewirtschaftung auf weitere Bereiche der Brandenburger Vorstadt ausgedehnt. Der bereits im vergangenen Jahr eingerichtete Bewohnerparkbereich 300 umfasst dann auch den nördlichen Teil der Sellostraße sowie die Lennéstraße zwischen Sello- und Feuerbachstraße. Die Bewirtschaftungszeiten im Gebiet gelten von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 9 bis 16 Uhr.
Darüber hinaus wird mit Einrichtung des neuen Bewohnerparkbereichs 310 die Parkraumbewirtschaftung in der Feuerbachstraße, in der südlichen Sellostraße, im Westabschnitt der Lennéstraße und in der Clara-Zetkin-Straße eingeführt. Das Parken ist in den genannten Straßen künftig mittels Bewohnerparkausweis sowie entsprechend der Ausschilderung über die Entrichtung einer Parkgebühr am Parkscheinautomaten bzw. per Parkscheibe möglich. Der Anspruchsbereich für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises umfasst auch die übrigen Straßen im gesamten Gebiet zwischen Feuerbach- bzw. Lennéstraße und Geschwister-Scholl-Straße.
Die erforderlichen Verkehrszeichen werden ab sofort aufgestellt. Rechtswirksam wird die neue Beschilderung in den neuen Parkabschnitten dann erst ab dem 26. November 2018.
Die zur Abstellung des Kraftfahrzeuges notwendigen Bewohnerparkausweise können ab sofort online auf vv.potsdam.de im Bereich online-Dienste unter dem Punkt „Bewohnerparken-online“ beantragt werden.
Es ist möglich den Parkausweis persönlich, mit vorheriger Terminvereinbarung, im Bürgerservicecenter, in der Friedrich-Ebert-Str. 79/81 oder in der KfZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, in der Helene-Lange-Str. 14, zu beantragen und im Regelfall auch sofort mitzunehmen. Einen Termin erhalten Sie online, telefonisch oder direkt im Bürgerservicecenter bzw. in der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde.
Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben Personen, die im Anspruchsbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen. In diesem Gebiet beruflich tätige Personen, die dort nicht wohnen, sind keine Bewohner und können folglich auch keinen Parkausweis erhalten. Zur Beantragung sind der Fahrzeugschein und der Personalausweis mitzubringen. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter sein, so muss eine Nutzungsbestätigung vorliegen.
Weitere Informationen unter: www.mobil-potsdam.de/parken/parkraumbewirtschaftung/
Potsdam, 23.10.2018
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