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Potsdam, 17.09.2012

Belastung von Oberflächengewässern mit Pflanzenschutzmitteln

Rechtzeitig vor der Herbstbestellung stellt Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) mit dem Faltblatt „Ackerbauliche Bodennutzung bei starker Hangneigung“ Empfehlungen zur Vorbeugung von Pflanzenschutzmittel- und Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer“ zur Verfügung.

Nach dem Nachweis von erhöhten Werten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Oberflächengewässern in der Uckermark 2011 ist der Pflanzenschutzdienst beim LELF tätig geworden, um die Belastungssituation zu verringern. Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen- wie hier im konkreten Fall das Anlegen eines zusätzlichen Schutzstreifens um einen Tümpel - wurden im Rahmen von Schulungen des Pflanzenschutzdienstes mit Landwirten weitere Möglichkeiten zur Verhinderung das Pflanzenschutzmittel- und Nährstoffeintrags in Gewässer diskutiert.

Im Ergebnis entstand nun das Faltblatt, das eben den einschlägigen Rechtsvorschriften insbesondere Hinweise zur Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung zu Söllen (Kleingewässer) gibt. Dabei geht es unter anderem um die Bodenbearbeitungs- und Anbautechniken wie die konservierenden Bodenbearbeitungen im Mulch- und Direktsaatverfahren, den Zwischenfruchtanbau oder der Schlagteilung zur Verringerung der Hanglängen.

Je nach Hangneigung wird die gesamte Agrarfläche des Landes in fünf Klassen eingestuft, aus denen die Gefährdungslage für die Anreicherung von Pflanzenschutzmitteln in Sölle abgeleitet werden kann. Auf Grund der topografischen Verhältnisse gehört die eiszeitlich geprägte Hügellandschaft der Uckermark mit ihren vielen kleinen abflusslosern Gewässern zu den Schwerpunkten. Deshalb hat der Pflanzenschutzdienst hier im Juni und Juli mehrere Sölle beprobt. Bei insgesamt 14 beprobten Oberflächengewässern wurden im Juni in fünf und im Juli in acht Fällen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen. Die aktuell festgestellten Werte liegen mit Ausnahme eines Feldsolls allerdings deutlich unterhalb bedenklicher Werte. Insgesamt fünf Einzelwerte überschritten die in der Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juli 2011 festgelegten Umweltqualitätsnormen. Bei dem bereits 2011 beprobten Soll sind mehrere im Vorjahr nachgewiesene Wirkstoffe noch nicht vollständig abgebaut und immer noch nachweisbar. Die Abschwemmung durch Niederschlag in Oberflächengewässer wurde bereits im vergangenen Jahr als Haupteintragspfad für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe identifiziert. In den beiden beprobten Seen Warthesee und Trebowsee wurden keine Pflanzenschutzmittel nachgewiesen.

Potsdam, 17.09.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

Info Potsdam Logo 2012-09-17 12:03:01 Vorherige Übersicht Nächste


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