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Potsdam, 15.05.2013

Bebauungsplan "Nördlich In der Feldmark“

Die Beschlussvorlage zur Entscheidung über das weitere Verfahren zum Bebauungsplan "Nördlich In der Feldmark" (Golm) wurde gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen behandelt. Die politischen Gremien der Stadtverordnetenversammlung beraten seit Anfang März über diese Planung, die für die Erweiterung des Wissenschaftsparks Golm und die Herbeiführung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteils eine große Bedeutung hat.

Der aktuelle Stand der Planung beinhaltet vorrangig gewerbliche Flächen zur Erweiterung des Wissenschaftsparks Golm sowie Flächen für den Wohnungsbau. Die vorliegenden Planungen sind das Ergebnis eines umfassenden Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesses. So wurden beispielsweise im August und September des letzten Jahres Veranstaltungen der Planungswerkstatt durchgeführt. Hier nahmen Anliegervertreter, Grundstückseigentümer, der Ortsbeirat Golm und weitere Beteiligte teil, um gemeinsam an der weiteren Qualifizierung des Bebauungsplans zu arbeiten.

Diese Planungswerkstatt hat eine Fülle von Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs hervorgebracht, die in der aktuellen Beschlussvorlage enthalten sind. Dies sind im Einzelnen:

Die stärkere Ausrichtung der zulässigen Nutzungen in den Gewerbegebieten und in den eingeschränkten Gewerbegebieten auf Forschung und Technologie.

In den Gewerbegebieten (GE) 1 bis GE 4 und den eingeschränkten Gewerbegebieten GEe 1 bis GEe 4 sind allgemein zulässig:

- technologie- und forschungsorientierte Gewerbebetriebe

- technologie- und forschungsorientierte Dienstleistungsbetriebe

- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.

Die stärkere Rücksichtnahme des südöstlichen eingeschränkten Gewerbegebiets auf die angrenzend vorhandenen Wohngebäude.

So wurde am Südrand dieses Gewerbegebietes eine 12 m tiefe Pflanzfläche festgesetzt, auf der eine doppelte Baumreihe errichtet werden soll, mit der die Gewerbeflächen eine angemessene Eingrünung erfahren. Gleichzeitig wird die Baugrenze um 4 m gegenüber dem bisherigen Planungsstand zurück gezogen, sodass der Mindestabstand zwischen den Baugrenzen in den eingeschränkten Gewerbegebieten GEe 3 und GEe 4 zu den Wohnhäusern 45 m beträgt. Auch die Länge der Baukörper wird in diesen Gewerbegebieten begrenzt.

Die Bebauungsdichte in den Wohngebieten wurde begrenzt, um die städtebauliche Verträglichkeit gegenüber den angrenzenden Baugebieten zu erhöhen und einen besseren Übergang zum Landschaftsraum zu erreichen.

In den Allgemeinen Wohngebieten (WA)1 bis WA 11 sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. In diesen Gebieten darf die Größe der Wohnbaugrundstücke für Einzelhäuser 550 m2 und bei Doppelhaushälften 350 m2 nicht unterschreiten. In den Allgemeinen Wohngebieten WA 3, 6, 8 und 9 sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig.

Die Entwicklung eines Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Grünflächen im Plangebiet.

Die umliegenden und gebietsbezogenen Freiraum- und Wegebeziehungen sind angemessen berücksichtigt worden. Es werden in notwendigem Umfang wohnungsnahe Grünflächen zur Verfügung gestellt. In den öffentlichen Grünflächen sind naturschutzrechtliche Ausgleichs-verpflichtungen aus durch den Bebauungsplan bedingten Eingriffen in Natur und Landschaft verankert.

Innerhalb der öffentlichen Grünfläche sind bereits Flächen gekennzeichnet, auf denen Spielangebote für die künftige Bewohnerschaft entwickelt werden sollen. Ausdrücklich angeboten wurde in der Planungswerkstatt, die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen künftig unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln.

Vorsorglich wurde eine Verbindung zwischen den Gewerbe- und den Wohngebieten geplant, die sich jetzt in der verbindenden öffentliche Grünfläche zeigt.

In der Planzeichnung sind daher die bis an die geplanten Straßen im Inneren der Gewerbe- und Wohngebiete führenden öffentlichen Grünflächen mit einer Breite von 12 m vorgesehen, sodass eine Inanspruchnahme künftiger privater Grundstücksflächen bei Bedarf der Änderung in eine Verkehrsfläche nicht erforderlich wäre.

Außerdem gibt es eine Option für eine Nordanbindung durch das Gewerbegebiet. Für den Fall einer unerwarteten Verkehrszunahme sichert man so bereits im Bebauungsplan entsprechende Flächen.

In der Planzeichnung des Bebauungsplans ist deshalb eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen, die die im Gewerbegebiet gelegene Erschließungsstraße bis zur angrenzenden öffentlichen Grünfläche fortführt.

Entsprechend der Empfehlungen der Ortsbeiräte Golm und Eiche hat die Verwaltung zwischenzeitlich die nördliche Verlängerung der im Gewerbegebiet gelegenen Erschließungsstraße bis zur nördlichen Grenze des Bebauungsplans und damit bis unmittelbar an die Grenze des hier vorhandenen Landschaftsschutzgebietes vorgenommen.

Heute wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen noch einen Ergänzungsantrag behandeln, der auf die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen und auf eine Begrenzung des Durchfahrtsverkehrs durch das Alte Rad in Eiche gerichtet ist.

Aufgrund der Fülle der Änderungen, die im Ergebnis der Planungswerkstatt und weiterer Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse im Bebauungsplan aufgenommen wurden, geht die Verwaltung davon aus, dass die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigt sind. Ein großer Anteil der Grundstückseigentümer, denen nach dem Stand der Bodenordnung Wohnbauflächen zugeteilt werden sollen, hatte bereits im Februar die Zustimmungserklärung für die Kostenübernahme zur sozialen Infrastruktur unterzeichnet.

Nach Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung kann dann die Öffentlichkeits-beteiligung zum Bebauungsplanentwurf stattfinden.

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Matthias Klipp betont: "Die Diskussion von Eigentümern, Anwohnern und Mitarbeitern der Verwaltung, um die künftige Gestaltung dieses Gebietes, hatte in der Planungswerkstatt eine hohe Qualität. Diese öffentliche Kommunikation in Planungsprozessen hat sich bewährt."

Der Leiter der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam Stefan Frerichs ergänzt: "Das vorliegende Ergebnis ist eine wichtige Voraussetzung für die notwendige Bereitstellung attraktiver Gewerbeflächen zur Ergänzung des Wissenschaftsparks Golm."

Potsdam, 15.05.2013

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2013-05-15 10:59:13 Vorherige Übersicht Nächste


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