
Anpassung einzelner Gebühren im Straßenverkehrs- und Zulassungswesen
Zum 1. Januar 2026 haben sich einige Gebühren im Bereich des Straßenverkehrs geändert. Davon sind auch Dienstleistungen der Zulassungsbehörde betroffen.
Unter anderem wurden folgende Gebühren angepasst:
• Die Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 14 Absatz 4 Nummer 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) an die Zulassungsbehörde. Die Gebühr steigt von 3,80 € auf 4,40 €.
• Die Aufstellung von Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Ausgabe der roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen oder Berichtigung der Erfassungsunterlagen bei Halterwechsel. Hier steigt die Gebühr von 2,60 € auf 3,20 €.
• Die Berichtigung der Erfassungsunterlagen für das ZFZR in anderen Fällen. Diese Gebühr steigt von 0,60 € auf 1,20 €.
• Die Gebühr für die Entgegennahme eines Antrages eines Großkunden durch die Großkundenschnittstelle (und Weiterleitung des Antrags an die zuständige Zulassungsbehörde) steigt von 0,30 € auf 0,70 €.
Warum wurden die Gebühren erhöht?
Die Anpassungen gehen auf eine bundesrechtliche Vorgabe zurück. Ziel ist es, die gestiegenen Verwaltungs- und Sachkosten auszugleichen. Die neuen Gebühren gelten einheitlich bundesweit und werden bei allen entsprechenden Anträgen seit dem 1. Januar 2026 angewendet.
Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?
Am Ablauf der Verfahren ändert sich nichts. Lediglich einige Bezeichnungen in der Gebührenordnung wurden sprachlich aktualisiert. Für Antragstellerinnen und Antragsteller hat dies keine Auswirkungen.
Bei Fragen zu den konkreten Gebühren oder zu einzelnen Anliegen steht Ihnen Ihre Zulassungsbehörde zur Verfügung.
Potsdam, 16.01.2026Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
2026-01-16
2026-01-16 18:01:56
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