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Potsdam, 24.01.2018

Anmeldung für neue Grundschüler vom 12. bis 23. Februar

Ab Montag, 12. Februar, können Eltern ihre Kinder an einer der Potsdamer Grundschulen anmelden. In diesem Schuljahr lernen 26.540 Schülerinnen und Schüler an Potsdamer Schulen, insgesamt 1960 Mädchen und Jungen wurden im September 2017 eingeschult und besuchen nun die erste Klasse. In diesem Jahr beginnt das neue Schuljahr nach den Sommerferien am 20. August, etwa 2000 Kinder der Landeshauptstadt werden dann erstmalig zur Schule gehen.

Der Anmeldezeitraum für die Schulanfänger und deren Eltern beginnt am Montag, 12. Februar, und endet am Freitag, 23. Februar. Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich als Schulträger für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden. Für Eltern heißt das, sie können innerhalb der Stadt Potsdam eine Schule für ihr Kind frei wählen.

Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Das schließt auch die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule ein. Bei Übernachfrage entscheidet sich die Aufnahme des Kindes gemäß Paragraph 106 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Paragraph 106 Absatz 4 Satz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes.

Die für den Wohnort des Kindes zuständige Grundschule koordiniert das Aufnahmeverfahren, überwacht die Schulpflicht, entscheidet über Zurückstellungen und teilt den Eltern den Termin für die schulärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt mit. Deshalb werden alle Eltern, unabhängig davon, welche Schule das Kind später besuchen soll, zunächst von der zuständigen Schule ihres Schuleinzugsbereiches angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden.

Bei der Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandfeststellung vorzulegen und das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Sofern das Kind eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis.

Die Schulpflicht nach Paragraph 37 des  Brandenburgischen  Schulgesetzes beginnt  für   Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August  desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleiterin / dem Schulleiter der Schule des Einzugsbereiches der Wohnung.

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen.

Für Fragen stehen den Eltern folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Stadtverwaltung Potsdam, Fachbereich Bildung und Sport, Bereich Bildung,

Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam

Tel.: (0331) 2891871

E-Mail: Bildung-Sport@Rathaus.Potsdam.de

 

Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel

Magdeburger Straße 45, 14770 Brandenburg an der Havel

Tel.: (03381) 397420 oder (03381) 397479

E-Mail: poststelle.brandenburg@schulaemter.brandenburg.de

Potsdam, 24.01.2018

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdm

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